Ein Chaossystem lässt sich oft schwer durchbrechen; daher gehören auch unaufgeräumte Reinigungswägen und Chemikalien in Getränkeflaschen zu den wiederkehrenden Ereignissen.
"Führungskräfte tragen eine große Verantwortung für die Gesundheit des Personals und der Kunden. Das ist den Reinigungskräften mit Nachdruck klarzumachen und auch Sanktionen bei Nichtbefolgen der Vorschriften sind hier unerlässlich" macht Rudolf Pusterhofer von der Powermanagement GmbH ? die Unternehmerlotsen für die Gebäudereinigung - deutlich.
Erweiterte Verantwortung für Objektleiter
Wiederholte Schulungen und Kontrollen können jedoch nicht ständig von der Unternehmensleitung persönlich durchgeführt werden. Daher ist es für jedes größere Unternehmen wesentlich, kompetente Objektleiter auszubilden, die vor Ort wichtige Koordinationsaufgaben durchführen.
Ein gutes Praxisbeispiel für die Kompetenz von Objektleitern stellen die zweckentfremdeten Getränkeflaschen dar.
Frau H., eine Objektleiterin einer mittelgroßen Reinigungsfirma, ging an das Trinkflaschenproblem mit aller Strenge heran. In einer gemeinsamen Schulung warnte sie alle Reinigungskräfte vor den großen Gesundheitsgefahren, die diese Schlampereien mit sich bringen. Ihre Stimme und ihre Körpersprache waren dabei stets klar und streng. Frau H. machte damit deutlich, dass sie in solchen Fällen kein Pardon kennt Regelmäßige Weiterbildung für Führungskräfte.
"Wichtig ist, dass die Aufgabenbereiche im Vorfeld mit den Objektleitern genau abgesprochen werden. In jedem Fall sollte man bedenken, über welche Führungskompetenzen der künftige Objektleiter verfügt, welche Weiterbildungen bereits gemacht wurden und welche Führungskompetenzen weiter vertieft werden sollen" empfiehlt Edith Karl abschließend.
Mehr Infos zum Thema Mitarbeiterführung in der Gebäudereinigung finden Sie im
kostenlosen E-Book http://www.erfolgs-wissen.at
Seminar:
Führen wie ein Admiral in der Gebäudereinigung
Einverständniserklärung:
"Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unseren Blog http://www.ausderpraxis.eu auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden."