Der Bundesverband Deutscher Apotheker e.V. hat mit der ASUMED Arbeitsschutz GmbH & Co.KG einen Rahmenvertrag über die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung geschlossen.
Dieser Rahmenvertrag bietet die Möglichkeit, gegenüber der Berufsgenossenschaft (BGW) den Nachweis der gesetzlich verpflichtenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu erbringen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt jedem Arbeitgeber vor, dass er einen Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen muss, sobald er einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.
Die gültigen Bestimmungen dazu legt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit fest.
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