Die flächendeckende Versorgung von schwerkranken
Patienten mit individuell angefertigten Krebsmitteln und
Schmerzlösungen wird weiter gestärkt. Regionale Selektivverträge
einzelner gesetzlicher Krankenkassen werden von dem neuen
bundesweiten Kollektivvertrag im Einsparpotenzial übertroffen. Die
Krankenkassen sparen weitere 55 Mio. Euro (ohne MwSt.) pro Jahr ein,
weil die von den Herstellern erzielten Einkaufsvorteile bei den
Ausgangsstoffen in Stufen durch die Apotheken weitergegeben werden.
Das Honorar der hochspezialisierten Apotheken hängt damit künftig
stärker von der Arbeitsleistung bei der Herstellung dieser
Spezialrezepturen ab als vom Wareneinsatz. Der Deutsche
Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-SV) haben sich auf diese Neuregelungen der
"Hilfstaxe" ab 1. September geeinigt.
"Eine hochwertige und flächendeckende Versorgung von
Krebspatienten und anderen Schwerkranken wird mit der neuen Hilfstaxe
gesichert und gestärkt", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Alle
dafür qualifizierten Apotheken können somit auch alle gesetzlich
versicherten Patienten versorgen. Exklusivausschreibungen einzelner
Kassen, die aus reinen Kostengründen eine einzelne Apotheke in einem
großflächigen Gebiet zum Monopolisten machen, sind eine schlechte
Alternative für eine wohnortnahe Versorgung schwerkranker Menschen."
Becker zufolge werden die tatsächlichen Arbeitsleistungen der
Apotheker zwar besser, aber immer noch nicht ausreichend honoriert.
"Die Entwicklung geht in die richtige Richtung. Die Arbeit der
Apotheken, die Spezialrezepturen herstellen, muss in Zukunft besser
gewürdigt und angemessener vergütet werden."
Zum 1. Juli war bereits eine andere Änderung der Hilfstaxe in
Kraft treten, wonach das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI) eine
zentrale Verwurfsprüfung aller nicht verwendeten Anbrüche von
Ausgangsstoffen durchführt. Seit 2010 hat die Hilfstaxe der GKV schon
mehr als 420 Mio. Euro Ausgaben erspart (Stand: Ende 2013). Von den
nun vereinbarten 67 Mio. Euro Einsparungen pro Jahr kommen rund 55
Mio. Euro direkt den Krankenkassen zugute; etwa 12 Mio. Euro erhalten
die Apotheken, die dafür in Personal und Ausrüstung investieren. So
wird das Honorar für Zytostatika auf 81 Euro und für monoklonale
Antikörper auf 71 Euro pro angefertigter Lösung erhöht. Derzeit
stellen rund 300 Apotheken über 3,2 Millionen solcher
GKV-Spezialrezepturen (Zytostatika, Infusionslösungen zur
Schmerztherapie) pro Jahr her.
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