Gesundheit geht uns alle an.
Pressemitteilung zur Gründung des
Textil Hygiene Überwachung Deutschland e.V.
Der Verein versteht sich als helfendes und schützendes Organ der vielen Personen, die nicht in ihren eigenen Betten schlafen können. Hierzu gehören alle Menschen, egal welcher gesellschaftlichen Schicht sie angehören.
Es darf nicht sein, dass sich Verantwortliche aufgrund der Unsichtbarkeit der Erreger in Matratzen oder aus ökonomischen Gründen dieser Verantwortung entziehen.
Zu groß sind die Gefahren bei Missachtung der Textilhygiene hier das Risiko einzugehen, Infektionen zu verursachen, die generationsübergreifende Krankheiten zur Folge haben können.
Seine Gäste wissentlich diesen Gefahren auszusetzen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die als solche geahndet wird und laut Gesetz Schadensersatzansprüche des Geschädigten nach sich ziehen können.
Schließlich bezahlt der Gast für einen gesicherten Aufenthalt, auch im Bezug auf die Unversehrtheit seiner Gesundheit.
Unsere Aufgaben:
Anleitung zur Durchführung von Hygienemaßnahmen,Personalschulungen zur Textilhygiene
Ausbildung und Zertifizierung der Textilhygiene Inspektoren für diese Aufgabe beim THÜV
Anleitung zur Dokumentation der durchgeführten Hygienemaßnahmen
Jährliche Kontrolle und Erteilung des THÜV Hygiene Zertifikates durch Textilhygiene Inspektoren des THÜV
Aufbau eines EU und weltweiten Netzes zu Förderung der öffentlichen Gesundheit nach vorgaben des THÜV zur Sicherung des Infektionschutzes.
Unsere Ziele:
Durchsetzung der gesetzlichen Verankerung des HACCP für Textilien, so das die Gesundheitsämter Zugriff auf die Dokumentation der durchgeführten Hygienemaßnahmen haben.
Verordnung zur Verpflichtung der Desinfektion von Matratzen nach jedem Nutzer Wechsel.(Verpflichtung zur Dokumentation HACCP Textilhygiene)
Einsatz zur Einführung der Meldepflicht bei Bettwanzenbefall
Wir alle haben das Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit und den Schutz unserer Gesundheit
Dieses Recht ist auch im BGB verankert.
Auszug § 618, § 619 BGB
Erfüllt der Verantwortliche die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Gastes obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 BGB entsprechende Anwendung.
Der THÜV ist Fürsprecher all dieser Personen, die den vorhandenen Gefahren in Textilien durch Infektionen mit Mikroorganismen ausgesetzt sind.
Erst seit relativ kurzer Zeit ist es der Wissenschaft möglich, mittels Mikrobiologie und technischem Gerät zu untersuchen und festzustellen was wir lange Zeit nicht wussten.
Um so wichtiger ist es Aufklärung zu betreiben, verantwortliche haftbar zu machen, gegen die Prävention des Infektionsschutzes durch mangelnde Hygiene verstossen zu haben.
Das Grundrecht aller Menschen durchzusetzen, den Schutz der Gesundheit vor diesen unsichtbaren Gefahren zu gewähren.
Wir werden im öffentlichen Interesse entsprechendem Nachdruck darauf verwenden, um verantwortliche aufzufordern dem Recht auf Unversehrtheit zu gewährleisten.
Laut WHO sind mehr als 40 % der Weltbevölkerung an Allergien erkrankt.
Welchen gesellschaftlichen Schaden das anrichtet, ist vorstellbar, wenn die weitreichenden Folgen unzureichender Textilhygiene sichtbar werden.
Die Inkubationszeit der meisten Erreger beträgt eine Woche oder mehr.
Für den Gast kaum mehr nachzuvollziehbar wo er diesen Erreger aufgenommen hat.
Zum Schutz aller Bürger ist ein einheitlicher Hygienestandard unerlässlich.
Wir sind alle gefordert gemeinsam unsere Gesundheit jetzt und für die folgenden Generationen zu schützen!
Nähere Informationen bekommt der Verbraucher unter: www.thuev.de
Neuss, den 2.9.2014
Für den Vorstand
Georg Abshof