Das ARD radiofeature "Dunkelkammer Psychatrie"
lenkt den Blick auf alltägliche Grenzüberschreitungen und schwere
Grundrechtsverstöße in geschlossenen Psychiatrien. Zwar hat sich der
Umgang mit psychisch Kranken seit einem alarmierenden Bericht der
Psychiatrie-Enquete des Deutschen Bundestags deutlich verbessert,
dennoch mangelt es immer noch oft am schlichten Respekt vor der
Menschenwürde und dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Zu hören
ist das ARD radiofeature ab kommenden Mittwoch in sieben Wort- und
Kulturwellen der ARD; den Auftakt macht am 24. September SWR 2 um
22.05 Uhr. Im Internet steht das Feature unter
www.radiofeature.ard.de ebenfalls ab 24. September zur Verfügung.
Allein in Berlin jedes Jahr 400 neue Beschwerden
Heiner Dahl schaut in zwei großen psychiatrischen Krankenhäusern
genauer hin. Dass Zwang und Gewalt alltäglich sind, verneinen
Psychiater unisono. Patienten hingegen erleben sie sehr präsent und
beklagen traumatisierende Erlebnisse. In Berlin werden diese von
Mitarbeitern der ersten unabhängigen Beschwerde- und
Informationsstelle anhand von vielen Eingaben bestätigt. Ihre
Leiterin sagt, sie und ihre Mitstreiter müssen pro Jahr rund 400 neue
Beschwerden bearbeiten. Ein spezialisierter Berliner Rechtsanwalt
liefert dazu reichlich Anschauungsmaterial anhand konkreter
Rechtsfälle.
Maßregelvollzug als rechtlich bemänteltes "Verschwinden-Lassen"
Insbesondere wenn sich Verantwortliche im psychiatrischen System
mit Rechtsinstanzen verbünden, so der Autor, hätten Patienten wenig
Chancen, ihre Rechte konsequent wahrzunehmen. In keinem Bereich zeigt
sich das Problem so zugespitzt wie im Maßregelrecht. Denn in ihm
wirken psychiatrischer Zwang und Strafrecht verstärkend zusammen.
Stellvertretend für viele dokumentiert das der Fall des Gustl
Mollath, der auf Betreiben seiner Frau in eine psychiatrische Anstalt
eingewiesen wurde. Der jahrelange Umgang mit dem kürzlich frei
gesprochenen Gustl Mollath, so der Autor, war nichts anderes als eine
rechtlich bemäntelte Variante von "Verschwinden-Lassen" im bayrischen
Maßregelvollzug. Haarsträubende Ermittlungsfehler, eine widersinnige
Rechtsprechung am Rande der Rechtsbeugung, die unkontrollierte Macht
psychiatrischer Gutachter mit ihren Fern-, Blind- und Falschdiagnosen
waren die Bestandteile eines rechtswidrigen und
grundrechtsverletzenden Machtgebarens. Angesichts der schicksalhaften
Entscheidungen zulasten Gustl Mollaths ist das für einen Rechtsstaat
ein nicht hinnehmbarer Befund.
Maßregelvollzug findet heute in einem weitgehend unkontrollierten
Rechtsbereich statt. Schon aus diesem Grunde ist er anfällig für
fahrlässiges Verhalten bis hin zum Missbrauch. Wenn Juristen und
Gutachter in diesem Bereich der vielen Grauzonen ihrer Verantwortung
nicht gerecht werden, können sie Menschen nahezu willkürlich "aus dem
Verkehr ziehen." Der Fall Mollath ruft nach gründlichen und
grundsätzlichen Reformen.
Heiner Dahl lebt und arbeitet im Saarland. Er studierte
Rechtswissenschaft in Saarbrücken und Göttingen. Er war als Jurist in
Wirtschaft, internationaler Projektarbeit und im Öffentlichen Dienst
tätig. Seit 1986 ist er Feature-Autor beim WDR. Er gewann den
Pressepreis des Deutschen Anwaltsvereins (WDR-Feature, "Auf der Suche
nach dem neuen Recht"). Er arbeitet als Buchautor und Ghostwriter.
Sendetermine:
SWR 2 Mittwoch, 24. September, 22:05 Uhr
SR 2 Samstag, 27. September, 09:05 Uhr
BR Samstag, 27. September, 13:05 Uhr
Nordwestradio Sonntag, 28. September, 16:05 Uhr
NDR info Sonntag, 28. September, 11:05 Uhr
WDR 5 Sonntag, 28. September, 11:05 Uhr
hr2-Kultur Sonntag, 28. September, 18:05 Uhr
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