fit und munter - TÜV Rheinland: Auch rezeptfreie Medikamente können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen / Bei chronischen Erkrankungen mit dem Betriebsarzt Medikamenteneinnahme und Tätigkeitsanforderungen abstimmen

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TÜV Rheinland: Auch rezeptfreie Medikamente können die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen / Bei chronischen Erkrankungen mit dem Betriebsarzt Medikamenteneinnahme und Tätigkeitsanforderungen abstimmen


Bei Schmerzen oder leichten Erkrankungen wie einer
Erkältung ist die Einnahme rezeptfreier Arzneimittel weit verbreitet.
Laut Statistischem Bundesamt gab in einer Befragung ein Drittel der
Teilnehmer an, in den vergangenen drei Monaten aufgrund von Kopf-
oder Zahnschmerzen Schmerzmittel eingenommen zu haben. Mittel gegen
Erkältung nahmen über 20 Prozent ein. Über längere Zeit sollten
rezeptfreie Arzneimittel ohne ärztlichen Rat nicht angewendet werden.
Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland:
"Im Beruf gilt: Die Einnahme rezeptfreier Präparate kann die
Arbeitsfähigkeit beeinflussen. Mögliche Nebenwirkungen und
Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können zu verminderter
Aufmerksamkeit, längeren Reaktionszeiten, Gleichgewichtsstörungen
oder auch zu Schwindel und Übelkeit führen." Arbeitnehmer sollten
sich daher bei der Selbstmedikation in der Apotheke oder von ihrem
Arzt beraten lassen.

Unerwünschte Effekte treten oft bei der ersten Anwendung eines
Arzneimittels auf. Sie kommen aber auch vor, wenn bei einer
langfristigen Behandlung die Dosierung verändert wird. Bei
Blutdruck-senkenden Arzneimitteln kann es dann beispielsweise
vermehrt zu Schwindel, Benommenheit und Kopfschmerzen kommen.
Verschiedene Medikamente können die Reaktionsfähigkeit reduzieren und
zu Müdigkeit führen. Beeinflusst dieser Effekt die Arbeitsleistung,
lohnt es sich, den Arzt oder Apotheker nach einer Alternative zu
fragen.

Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus,
Herzrhythmusstörungen oder Epilepsie können die meisten Arbeitnehmer
dank einer ärztlichen Behandlung mit wirkungsvollen Medikamenten
ihrem Beruf nachgehen. Wirken sich die erforderlichen Arzneimittel
auf die Arbeitsfähigkeit aus, sollten Arbeitnehmer den Betriebsarzt
oder den behandelnden Arzt zu Rate ziehen. Ein Gespräch mit dem
Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber trägt bei einer dauerhaften
Einschränkung durch die Medikamenteneinnahme dazu bei,
bedarfsgerechte Tätigkeitsfelder für den Betroffenen zu finden. Für
den Beschäftigten bieten sich durch die Anpassung der Arbeitsaufgaben
neue berufliche Perspektiven und Arbeitgeber können das Wissen
erfahrener Fachkräfte dem Betrieb erhalten.

Weitere Informationen bei TÜV Rheinland auf
www.tuv.com/arbeitsmedizin im Internet.



Pressekontakt:
Kontakt für Journalisten: Jörg Meyer zu Altenschildesche, Telefon:
+49 221 806-2255.
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