Autsch! Gerade hat man noch so nett mit der Katze gespielt, und
nun ist es passiert: Der Stubentiger hat zugebissen. Eine kleine
Verletzung an der Hand, die nicht einmal blutet - nicht schlimm? Die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
rät zu Vorsicht und Wachsamkeit. Sie kennt das Thema aus den bei ihr
versicherten Tierarztpraxen. Alarmzeichen nach einem Katzenbiss sind
Schwellungen und Rötungen. Treten sie auf, sollte man unverzüglich
einen Arzt aufsuchen.
Was passieren kann
Manchmal heilen Katzenbisse ohne Probleme ab, aber oft ziehen sie
Entzündungen nach sich. "Deshalb sollte man solche Verletzungen immer
ernst nehmen", empfiehlt Dr. Lutz Nickau, Präventionsexperte bei der
BGW. "Es besteht die Gefahr, dass über die langen, spitzen Zähne der
Katze ein Cocktail gefährlicher Bakterien in den Körper gelangt. Oft
schafft es das Immunsystem dann nicht von sich aus, diese
Krankheitserreger unschädlich zu machen."
Vor allem wenn Sehnen, Gelenke oder Nerven von dem Biss betroffen
sind, kann die Sache gefährlich werden. Denn aufgrund der geringen
Durchblutung stehen dort nur relativ wenige weiße Blutkörperchen zum
Bekämpfen der Bakterien zur Verfügung. "Im Extremfall können diese
Gewebe durch eine Entzündung geschädigt werden, so dass die
Beweglichkeit oder Empfindlichkeit von Fingern oder Händen für immer
gestört bleibt", erklärt Dr. Nickau. "Und es kommt sogar vor, dass
wegen einer schweren Infektion nach einem Katzenbiss ein Finger
amputiert werden muss."
Hat jemand viel Umgang mit Katzen, so kann sich sein Immunsystem
in gewissem Maße auf die Bakterienflora der Katze einstellen - und
kommt dann meist auch mit Kratzern und Bissen besser zurecht. "Aber
verlassen sollte man sich darauf nicht", rät der Experte der
Berufsgenossenschaft.
Was zu tun ist
"Man sollte durch Katzen verursachte Wunden in jedem Fall
desinfizieren und genau beobachten", so Dr. Nickau. "Spätestens bei
Rötungen und Schwellungen steht der Gang zum Arzt an." Entzündungen
nach Bissen werden in der Regel zunächst mit Antibiotika behandelt.
Gegebenenfalls öffnet der Arzt auch die Wunde und reinigt sie.
Erfolgt die Behandlung rechtzeitig, lassen sich Komplikationen und
Operationen fast immer vermeiden.
Über die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für über siebeneinhalb Millionen
Versicherte in mehr als 600.000 Unternehmen zuständig. Die BGW
unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim
betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder
Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale
medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt
dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und
gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
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Torsten Beckel / Sandra Bieler
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