Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-
Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG) ist ein weiterer Schritt getan,
die Versorgung an die sich wandelnden Anforderungen an das
Gesundheitssystem anzupassen. Sektorübergreifende Angebote für eine
älter werdende Gesellschaft, neue innovative Möglichkeiten der
Behandlung sowie Lösungsansätze für die sich bereits abzeichnenden
unterschiedlichen Versorgungssituationen in Ballungsgebieten und
ländlichen Räumen sollen Patientinnen und Patienten eine
bedarfsgerechte, flächendeckende medizinische Versorgung sichern. Der
BKK Dachverband begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfs und
sieht darin eine deutliche Verbesserung des Versorgungsangebots für
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung.
"Die verbesserten Wettbewerbsmöglichkeiten der Krankenkassen durch
flexiblere Rahmenbedingungen bei Selektivverträgen und
Satzungsregelungen sowie die Errichtung eines Innovationsfonds für
sektorübergreifende Versorgungsprojekte bieten unseren
Betriebskrankenkassen die Möglichkeit, neue Ideen und Konzepte zu
erproben und individuell auf die Bedürfnisse ihrer Versicherten und
Regionen einzugehen", so Franz Knieps, Vorstand des BKK
Dachverbandes.
Kritisch seien allerdings die erweiterten Befugnisse der
Aufsichtsbehörden, insbesondere die finanziellen
Sanktionsmöglichkeiten bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro, falls
die Aufsichtsbehörden eine erhebliche Rechtsverletzung feststellen.
"Dies ist ein Novum im Bereich des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V)
und hemmt Innovationen und neue Versorgungsansätze", so Knieps. Einen
Tabubruch sieht Knieps bei der Einbeziehung von Pflegekräften in die
Leitungsstrukturen der Medizinischen Dienste der Kranken- und
Pflegekassen. "Leistungserbringer haben dort nichts verloren", so
Knieps. Hier sei die Politik ebenso auf dem Holzweg wie bei der
Begrenzung der Regressierung bei freiberuflichen Hebammen. Hier
müssten andere Wege - zum Beispiel eine Fondslösung, eine kollektive
Ausrichtung des Haftungsrisikos aller Gesundheitsberufe - gefunden
werden.
Einen Schub für die Weiterentwicklung von sektorübergreifenden
Versorgungsprojekten kann die Errichtung des Innovationsfonds mit
einem jährlichen Volumen von 300 Millionen Euro geben. Nach Ansicht
der betrieblichen Krankenversicherungen sollten dabei aber nicht nur
die klassischen Schnittstellen zwischen dem ambulanten und
stationären Bereich besser gestellt werden, sondern es muss auch eine
Verzahnung mit anderen Leistungsbereichen, außerbetrieblichen und
betrieblichen Lebenswelten sowie weiteren Sozialversicherungsträgern,
wie den Unfall- und Rentenversicherungen, möglich sein.
Weil für Patientinnen und Patienten der Übergang von der
stationären Versorgung in den ambulanten Bereich erleichtert wird,
begrüßt der BKK Dachverband grundsätzlich die Regelung, dass in
Zukunft Krankenkassen stärker als bisher in den Prozess des
Entlassmanagements einbezogen werden sollen. "Nichtsdestotrotz würden
die Betriebskrankenkassen gerne noch besser ihre Versicherten, auch
z.B. bei der Einholung einer Zweitmeinung, beraten", so Knieps.
Allerdings lassen die gegenwärtigen Datenschutzbestimmungen nur
wenig Spielraum für die Beratung der Patienten zu. "Wenn der
Versicherte es wünscht, sollte es den Krankenkassen möglich sein, auf
die Versicherten abgestimmte, flexible Versorgungsangebote
anzubieten", sagt Knieps.
Weiterhin sieht der Referentenentwurf des BMG vor, dass es
Versicherten künftig ermöglicht wird, bei häufig vorkommenden und
planbaren Operationen eine zweite Meinung vom Facharzt oder
Krankenhaus einholen zu können. "Wir unterstützen das
Zweitmeinungsverfahren ausdrücklich. Wir als Betriebskrankenkassen
leben dieses bereits in diversen Projekten und machen gute Erfahrung
damit. Hier brauchen unsere Kassen mehr Rechtssicherheit. Denn ein
gut durchdachtes Zweitmeinungsverfahren gibt Orientierung, hilft alle
Behandlungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, gute Therapieansätze
zu bestätigen, aber auch Alternativen für den Patienten aufzuzeigen.
Hierfür bedarf es insbesondere der frühzeitigen Information der
Krankenkassen durch die Leistungserbringer. Denn im Zentrum unserer
Gesundheitspolitik steht der Patienten und die Qualität seiner
medizinischen Versorgung", erklärt Franz Knieps.
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