(Magdeburg) – Optometristen und Augenoptiker können Ihr Leistungsspektrum ab sofort um ein neu entwickeltes Testverfahren erweitern. Auf der diesjährigen Optrafair in Birmingham, auf dem IVBV Jahreskongress in Lahnstein bei Koblenz und auf der Vision X in Dubai wurde das neue Produkt vorgestellt.
Bei NovaVision VISOR™ handelt es sich um eine computergestützte Kampimetrie des zentralen Gesichtsfeldes. Der Test dient der Identifikation von Funktionsbeeinträchtigungen, wie z.B. visuellen Wahrnehmungs-, Verarbeitungs-, Fusions- oder Sehstörungen, wie sie nach cerebralen Läsionen oder Netzhautschädigungen auftreten können.
Das Gesichtsfeld ist die Gesamtheit aller visuellen Sinneseindrücke, die bei unbewegtem Auge und Kopf wahrgenommen werden können. Im Vergleich zum Perimeter untersucht das kampimetrische Verfahren VISOR™ das Gesichtsfeld mit definierten Prüfmarken auf einer ebenen Fläche (43° horizontal, 32° vertikal, dunkler Hintergrund, überschwellige Reize).
NovaVision VISOR™ ist technisch unaufwendig und kostengünstig. Es ist schnell (ab 3 Minuten) und leicht durchführbar und kann präventiv als Instrument der Verlaufskontrolle eingesetzt werden.
Der Test ist ein Grobrastertest, der Abweichungen zu Normwerten feststellen kann. Die visuelle Leistungsfähigkeit wird beim Test im Sinne einer Ja / Nein-Entscheidung auf Erreichen oder Übertreffen vorgegebener Normwerte geprüft. Die ermittelten Messwerte werden nach dem Test automatisch schriftlich in einem Report zusammengestellt. Die Ergebnisse sind aussagekräftig und reproduzierbar. Die festgestellten Abweichungen können eine vollständige diagnostische Untersuchung z.B. beim Augenarzt notwendig machen.
Sehen ist ein hoch komplexer Vorgang, bei dem die Augen und das Gehirn ständig Höchstleistungen vollbringen. Etwa 80% des menschlichen Handelns werden bei sehend Großgewordenen unbewusst visuell kontrolliert und gesteuert.
Die demographische Entwicklung lässt eine krankheits- und altersbedingte Zunahme von Sehbeeinträchtigungen erwarten. Augenoptiker und Optometristen werden in Zukunft zunehmend mit immer komplexeren Sehbeeinträchtigungen konfrontiert, die prophylaktisch ein über die reine Sehschärfe- und Kontrastbestimmung hinausgehendes Testverfahren erfordern. VISOR™ bietet durch die zusätzliche Service-Dienstleistung eine gewinnorientierte Möglichkeit, den Kundenstamm zu erweitern.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 7.8.2000 Screening für Augenoptiker zugelassen. Die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung des Screenings sind in der Verordnung zum Meisterprüfungsberufsbild vom 29.8.2005 und in den Arbeitsrichtlinien für das Augenoptikerhandwerk festgelegt.
Für Interessierte ist eine Hotline beim Zentrum für Sehtherapie NovaVision eingerichtet worden: 0391-6360050. Mehr Informationen zum Produkt VISOR™ im Internet unter www.novavision.de oder schreiben Sie uns: visor@novavision.de.