Der Bundestag hat heute die Pflegereform
beschlossen - das hat für die große Mehrheit der Deutschen
unmittelbar Bedeutung. Denn mit dem Thema Pflege haben rund drei
Viertel der Deutschen direkt oder indirekt zu tun - nur gut jeder
Vierte (27 Prozent) ist damit in den letzten fünf Jahren gar nicht in
Berührung gekommen. Das zeigt der aktuelle Meinungspuls der Techniker
Krankenkasse (TK).
Mehr als jeder Zweite (56 Prozent) hat Pflegebedürftige oder
Pflegende in seinem privaten Umfeld. Zwei von zehn Befragten (22
Prozent) kümmern sich sogar selbst regelmäßig um nahestehende
Pflegebedürftige, die in einem Heim leben, und jeder Sechste (16
Prozent) pflegt jemanden bei sich Zuhause oder hat dies in den
vergangenen fünf Jahren getan.
Pflege zu Hause? Nicht nur Einkommen und Wohnort spielen eine
Rolle
Ob sich jemand innerhalb oder außerhalb der eigenen vier Wände um
einen Pflegebedürftigen kümmert, korreliert dabei mit mehreren
Faktoren. Zum einen spielt das Geschlecht eine Rolle: Wenn es darum
geht, innerhalb des eigenen Haushalts einen Nahestehenden zu pflegen,
dann übernehmen überwiegend Frauen diese Aufgabe. Hier stehen 19
Prozent bei den Frauen 14 Prozent bei den Männern gegenüber.
Generell sind es mit zunehmendem Alter insgesamt deutlich mehr,
die direkt in die Pflege oder regelmäßige Betreuung von Nahestehenden
involviert sind. Ab Mitte 40 besucht und unterstützt mindestens jeder
Vierte regelmäßig Pflegebedürftige - in den meisten Fällen vermutlich
die eigenen Eltern. Ab Mitte 60 steigt der Wert derer, die im eigenen
Haus Angehörige pflegen, auf 27 Prozent - dann wohl überwiegend den
eigenen Partner.
Und auch das Einkommen spielt eine Rolle: Je geringer das
Einkommen, desto eher wird zuhause gepflegt. Bei den
Geringverdienenden sind es 21 Prozent, die einen Nahestehenden in den
eigenen vier Wänden pflegen, von den Gutverdienenden tun dies
lediglich neun Prozent. Zudem ist die Pflege zuhause in ländlichen
Regionen mit 18 Prozent stärker verbreitet als in Großstädten mit elf
Prozent.
Hintergrund: das Erste Pflegestärkungsgesetz
Der Bundestag berät heute abschließend das Erste
Pflegestärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll.
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, wird im
November in der Länderkammer aber noch einmal beraten.
Kernpunkte sind eine Leistungsausweitung in der Pflegeversicherung
um vier Prozent, mehr Betreuungskräfte in Pflegeheimen und die
Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds. Zahlreiche Verbesserungen im
Bereich der häuslichen Pflege sollen zudem pflegende Angehörige
entlasten.
Hinweis für die Redaktion:
Für den TK-Meinungspuls 2014 hat das Meinungsforschungsinstitut
Forsa bevölkerungsrepräsentativ 2.001 Erwachsene in Deutschland
befragt. Der 48-seitige Studienband mit allen Ergebnissen steht unter
www.presse.tk.de (Webcode: 660168) zum Download bereit. Dort sind
auch die Pressemappe mit der Zusammenfassung der Studienergebnisse
sowie Infografiken, Pressefotos und TV-Rohschnittmaterial (Webcode:
660174) abrufbar.
Pressekontakt:
TK-Pressestelle
Für Rückfragen: Teresa Urban
Tel. 040-6909-2121, E-Mail: teresa.urban@tk.de
Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de
Twitter: www.twitter.com/TK_Presse