Änderungen der Zuzahlungen für rezeptpflichtige Arzneimittel
erfolgen zum 1. und 15. eines Monats. Neben pharmazeutischen
Informationen fließen auch neue gesetzliche, vertragliche oder
wirtschaftliche Fakten zu diesen Terminen in die Software der
Apotheken ein. Der Apotheker erkennt anhand seines Computerprogramms,
wie hoch die Zuzahlung für ein ärztlich verordnetes Präparat ist. Ob
ein Medikament zuzahlungsfrei ist, kann jeder Patient auch aktuell in
der Zuzahlungsbefreiungsliste des Verbraucherportals APONET unter
www.aponet.de nachschlagen. Darauf macht der Deutsche
Apothekerverband (DAV) alle gesetzlich versicherten Patienten
aufmerksam.
Für sinkende oder steigende Zuzahlungen kann es verschiedene
Gründe geben. So können die Festbeträge - das sind
Erstattungshöchstbeträge aller gesetzlichen Krankenkassen - angepasst
werden; somit verändern sich auch die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen,
die jeweils 30 Prozent darunter liegen. Zudem können die
pharmazeutischen Unternehmer ihre so genannten Herstellerabgabepreise
erhöhen oder senken. Nicht zuletzt treten immer wieder neue
Rabattverträge einzelner Krankenkassen in Kraft, wobei jede Kasse
selbst entscheiden kann, ob sie ihre Versicherten dann komplett oder
zumindest zur Hälfte von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten 10 Prozent
des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen
es 10 Euro sein. Die Zuzahlung ist jedoch immer begrenzt auf die
tatsächlichen Kosten des Medikaments. Im Durchschnitt fallen
rechnerisch 2,60 Euro pro Packung an, wobei eben auch zuzahlungsfreie
Medikamente in die Kalkulation einfließen (Stand: 2013). Alle
Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen für die
Krankenkassen von den Versicherten einzufordern und weiterzuleiten.
Mit 2,0 Mrd. Euro erreichten die Patientenzuzahlungen im Jahr 2013
einen neuen Höchststand zugunsten der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV).
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de
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Christian Splett
Pressereferent
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