- Aktuell haben Krankenkassen für 66 Prozent ihrer Versicherten
einen Erstanbieter-Rabattvertrag über das Biopharmazeutikum
Remicade® (Infliximab) geschlossen.
- Wegen des bevorstehenden Patentablaufs von Remicade® kann durch
den Markteintritt der ersten Infliximab-Biosimilars im nächsten
Jahr einerseits die Patientenversorgung verbessert werden und
andererseits Wettbewerb entstehen.
- Bestünden allerdings zu diesem Zeitpunkt die flächendeckenden
Rabattverträge des Erstanbieters mit den Krankenkassen fort,
wäre der Wettbewerb zerstört, bevor er überhaupt eine Chance
hatte sich zu entwickeln.
Infliximab-Biopharmazeutika sind moderne und hochwirksame
Arzneimittel u. a. zur Behandlung von Rheuma, Morbus Crohn und
Psoriasis. Nach aktuellem Stand kann mit dem Markteintritt der ersten
Infliximab-Biosimilars voraussichtlich im Frühjahr 2015 gerechnet
werden.
Der Markteintritt eines Biosimilars, als Nachfolgeprodukt ehemals
patentgeschützter biotechnologisch hergestellter Arzneimittel, ist
der Startschuss für eine nachhaltige Verbesserung der
Patientenversorgung und für Wettbewerb in dem hochpreisigen Segment
biopharmazeutischer Arzneimittel. Denn aufgrund der sehr hohen Kosten
patentgeschützter Biopharmazeutika erhalten viele Patienten oft erst
dank Biosimilars ihrem medizinischen Bedarf entsprechenden Zugang zu
dieser Hightech-Medizin.
Voraussetzung hierfür sind allerdings faire Wettbewerbsbedingungen
für alle Marktteilnehmer. Um ein solches "level playing field" zu
schaffen, sind zwei Voraussetzungen notwendig:
Erstens müssen Rabattverträge von Erstanbietern über
Biopharmazeutika spätestens mit dem Markteintritt des ersten
Biosimilars beendet werden, da sie sich anderenfalls als Schutzzaun
gegen den, nach dem Patentablauf einsetzenden Wettbewerb auswirken.
Zusätzlich sollte mit dem Markteintritt des ersten Biosimilars ein
24-monatiges Vertragsmoratorium greifen, um der Entwicklung eines
Biosimilars Raum zu geben.
Auch die Experten um Prof. Ludwig (Arzneimittelkommission der
deutschen Ärzteschaft), Prof. Glaeske (Universität Bremen) und Prof.
Wille (Sachverständigenrat Gesundheit) rieten bereits 2010,
Rabattvertragsregelungen für Biosimilars so auszugestalten, dass sie
Biosimilars nicht behindern, sondern fördern (Gutachten im Auftrag
des BMG, Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in
der Onkologie, August 2010).
Weitere Informationen über Zulassung, Wirksamkeit, Qualität und
den Einsatz von Biosimilars finden Sie auf www.progenerika.de.
Pressekontakt:
Bork Bretthauer, Geschäftsführer
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