Den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG)
aus dem Bundesgesundheitsministerium begrüßt die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) grundsätzlich. Sozial benachteiligte
Gruppen könnten hierdurch stärker unterstützt werden, allerdings
nicht lückenlos.
"Mit dem angedachten Setting-Ansatz, Gesundheitsförderung und
Vorsorge in Lebenswelten zu etablieren, z.B. in Kindergärten, Schulen
oder Pflegeeinrichtungen, können genau die Menschen erreicht werden,
die ansonsten nur schwer für eine aufsuchende Gesundheitsvorsorge zu
gewinnen sind. Dies ist ein Ansatz, der auch in der zahnmedizinischen
Gruppenprophylaxe gelebt wird", so der Vizepräsident der
Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. "Die
Zahnmedizin ist mit ihren Ansätzen in der Verhaltens- und
Verhältnisprävention gut aufgestellt - und erfolgreich. Diese Erfolge
der Präventionsbemühungen in der Zahnmedizin sind immens und vor
allem messbar."
Allerdings gibt es auch Versorgungslücken, zum Beispiel bei der
frühkindlichen Karies. Trotz des Handlungsbedarfs und von
Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung
skizzierter Lösungsvorschläge durch das fundierte zahnmedizinische
Versorgungskonzept "Frühkindliche Karies vermeiden" ist bislang keine
Veränderung im Sinne der vorgeschlagenen Vernetzung von ärztlicher
Kinderuntersuchung und zahnärztlicher Früherkennung ab dem ersten
Zahn erfolgt. Dies ist mit Blick auf das Präventionsgesetz für die
BZÄK eine Kernforderung. Zugleich sieht sich die BZÄK als wichtiger
Vertreter der Zahnmedizin für das Präventionsforum.
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