fit und munter - Medizinische Dienste sind für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorbereitet

fit und munter

Medizinische Dienste sind für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorbereitet


Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung
begrüßen das Pflegestärkungsgesetz, das morgen im Bundesrat zur
Abstimmung steht. "Insbesondere die Leistungsverbesserungen für
Menschen mit Demenz sind wichtig, um die Pflegeversicherung an die
Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Der nächste Schritt wird
die Einführung des neuen Pflegebegriffs sein", sagt Dr. Peter Pick,
Geschäftsführer des MDS. "Die Medizinischen Dienste sind darauf
vorbereitet." Dr. Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen
betont: "Die MDK haben mit 1,4 Millionen Pflegebegutachtungen
jährlich die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um das dafür
notwendige neue Begutachtungsverfahren in die Praxis umzusetzen."

Auf dem heute in Berlin stattfindenden MDK-Kongress "Gesundheit
und Pflege der Zukunft" setzen sich die Medizinischen Dienste mit
ihrem Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege
auseinander. "In Zukunft wird es nicht nur darum gehen, mehr
pflegebedürftige Menschen zu versorgen. Es wird vor allem darum
gehen, den Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen in allen
relevanten Lebensbereichen zu erfassen und damit eine individuelle
Leistungsgestaltung zu ermöglichen. Das bisherige
Begutachtungsverfahren wird den Menschen nur unzureichend gerecht",
erklärt Dr. Peter Pick. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
steht ein Instrument zur Verfügung, anstelle des Minutenzählens die
Selbstständigkeit der Menschen festzustellen. Das neue Verfahren
erfasst alle Dimensionen der Pflegebedürftigkeit. Es wird den
Betroffenen auch einen besseren Zugang zu den Leistungen der
Pflegeversicherung verschaffen. Mit Blick auf das
Pflegestärkungsgesetz, das morgen im Bundesrat voraussichtlich
Zustimmung finden wird, sagt Pick: "Der Medizinische Dienst begrüßt
die Verbesserungen, die damit auf den Weg gebracht werden. Positiv
ist vor allem, dass die Leistungen der Verhinderungs-, Kurzzeit-,
Tages- und Nachtpflege erweitert und flexibler kombiniert werden
können. Diese Leistungen erhalten künftig auch Menschen mit Demenz
und anderen gerontopsychiatrischen Einschränkungen. Das trägt auch
wesentlich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bei."

Dr. Ulf Sengebusch macht deutlich, dass sich die Medizinischen
Dienste als serviceorientierte Partner der Versicherten verstehen.
"Erste Auswertungen der Versichertenbefragung zeigen: 86 Prozent der
Befragten sind mit der Begutachtung und Beratung durch unsere
Mitarbeiter zufrieden. Insbesondere die Kompetenz, Freundlichkeit und
Hilfsbereitschaft der MDK-Gutachter überzeugte." Ein weiteres
Arbeitsfeld der Medizinischen Dienste sind die Qualitätsprüfungen in
den Pflegeheimen und ambulanten Diensten. Jährlich werden über 22.500
Einrichtungen und Dienste geprüft. "Die MDK-Gutachter sehen sich
dabei die Qualität der Pflege an den Menschen an. Diese Prüfungen
waren und sind unverzichtbar, um die Versorgungsqualität zu
verbessern und zu sichern", erklärt Sengebusch. Der MDK unterstützt
die geplante Entbürokratisierung in der Pflegedokumentation. Durch
eine Verschlankung der Pflegedokumentation soll mehr Zeit für Pflege
bleiben. Die Qualität der Informationen darf dabei jedoch nicht
leiden.

Hintergrund MDK-Kongress:

Der MDK-Kongress findet am 6. November in Berlin statt. Die
Medizinischen Dienste setzen sich schwerpunktmäßig mit ihrer Rolle in
der Gesundheits- und Pflegepolitik auseinander. Sie diskutieren mit
Vertretern aus Politik, Kranken- und Pflegeversicherung, der
Gemeinsamen Selbstverwaltung sowie Fachleuten aus Medizin- und
Pflegewissenschaft sowie Patienten- und Betroffenenvertretern
wichtige Neuerungen wie die Pflegereform, den neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine praktische Umsetzung im
Begutachtungsverfahren. Darüber hinaus werden Fragen der
Patientensicherheit und der Versorgungsqualität im Krankenhaus
diskutiert.

Hintergrund MDK/MDS:

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den
GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er
koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die
Zusammenarbeit der MDK.

Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK)
begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im
Auftrag der Pflegekassen.



Pressekontakt:
MDS e.V., Michaela Gehms, Tel.: 0201 8327-115,
Email: m.gehms@mds-ev.de
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