München - Der sich dynamisch entwickelnde Sozial- und Gesundheitsmarkt stellt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue Herausforderungen, vor allem im Bereich der Führung und des Managements.
Die Aufstiegsfortbildung Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK hat sich in den letzten Jahren zu einem im Gesundheits- und Sozialwesen anerkannten Sprungbrett für Mitarbeiter in leitende Funktionen entwickelt. Der öffentlich rechtliche Abschluss ist bundesweit anerkannt und gefragt. Laut einer Umfrage des DIHK unter den Absolventen von IHK-Weiterbildungsprüfungen stiegen mit dem Abschluss 73 % auf oder haben einen größeren Verantwortungsbereich. 66 % verbesserten sich auch finanziell. Knapp 80% der Befragten würden sich wieder für dieses Weiterbildungsziel entscheiden. (Quelle: "Mit Weiterbildung voran", 7. Umfrage unter Absolventen der IHK-Weiterbildung, Januar 2011, DIHK).
Fachwirte im Gesundheits-und Sozialwesen arbeiten in Bereichen, wo sich Aufgaben des Sozialmanagements mit betriebswirtschaftlichen Anforderungen überschneiden, also zum Beispiel in Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, sowie für Beratungs- und Managementtätigkeiten in Verbänden, bei Krankenkassen oder Versicherungen, sowie bei einer selbständigen Tätigkeit im Gesundheits- und Sozialwesen.
Die Zielgruppe für diese Fortbildung umfasst vor allem die Gruppe der Fachkräfte aus Pflege-, Sozial- und Gesundheitsberufen, die bereit sind, sich weiter zu qualifizieren, um neue Aufstiegschancen wahrzunehmen.
Die in diesem Lehrgang erworbenen praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren die Teilnehmer/innen, für anspruchsvolle Aufgaben im Bereich Führung und Management. Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen verstehen und bearbeiten eigenverantwortlich Aufgaben im Bereich Personal, Qualitätsmanagement sowie allen weiteren Bereichen der betriebswirtschaftlichen Steuerung einer Einrichtung im Gesundheits- und Sozialwesen.
Für die Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen IHK gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
m Seminar kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der seine Kenntnisse erweitern will. Wer auch die Prüfung vor der IHK ablegen will muss folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
? im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen, handwerklichen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
? eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
? ein mit Erfolg abgeschlossenes Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
? eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
? insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirtes im Gesundheits- und Sozialwesen haben.
NEU! Bei der Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen sind jetzt auch ehrenamtliche Tätigkeiten mit zu berücksichtigen!
Abweichend davon kann jeder zugelassen werden, der durch Vorlage von Zeugnissen nachweist, oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Fähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wir empfehlen Ihnen, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu prüfen und ggf. eine Zulassung bei Ihrer örtlichen IHK zu beantragen.
Die Teilnehmer die diesen Kurs erfolgreich abgelegt haben, haben danach die Möglichkeit bei der Ausbildereignungsprüfung IHK auf die schriftliche Prüfung zu verzichten und nur noch die praktische/mündliche Prüfung abzulegen.
Hierbei werden folgende Handlungsfelder angesprochen:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen.
An unserem Standort München startet der nächste Kurs Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK am 21. März 2015.
Den nächsten Infoabend in München können Sie am Mittwoch, den 19. November 2014 in unseren Räumen in Haar besuchen. Auf der Seite www.schneller-schlau.de ist eine einfache Anmeldung möglich. Für Fragen die Ihnen auf der Zunge brennen stehen wir Ihnen auch gerne unter unserer Hotline: 0800 ? 466 5 466 zur Verfügung.