Die Gesetzlichen Krankenversicherungen stehen
vor dem nächsten Preiswettbewerb. Mit Inkrafttreten des neuen
GKV-Finanzreformgesetzes müssen sich die Krankenkassen der
Herausforderung stellen, den so genannten kassenindividuellen
Zusatzbeitrag zu kalkulieren.
"Wir gehen davon aus, dass viele Gesetzliche Krankenkassen ihre
neuen Beitragssätze so spät wie möglich mitteilen werden. Nach
unseren Informationen arbeiten sie derzeit mit Hochdruck an ihrer
Kalkulation für 2015, die sie bis zum 24.11.2014 beim
Bundesversicherungsamt einreichen müssen", erklärt Thomas Adolph,
Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die das führende Online-Portal
www.gesetzlichekrankenkassen.de betreibt. Allen unter Bundesaufsicht
stehenden Kassen soll dann am 10.12.2014 mitgeteilt werden, ob der
vorgesehene Zusatzbeitrag genehmigt werden kann oder wieviel die
Aufsicht als angemessen ansieht.
Thomas Adolph geht davon aus, dass sich vorher nur die wenigsten
Krankenkassen öffentlich festlegen werden. Aber auch mit Antwort der
Aufsicht werden sicherlich nicht alle Kassen gleichzeitig ihre neuen
Beiträge bekannt geben. Nach internen Ankündigungen wollen einige
Kassen erst kurz vor Weihnachten oder sogar erst kurz vor Silvester
"aus der Deckung kommen". Das wäre dann wohl auch rechtlich gedeckt,
da die Kassen ihre Zusatzbeiträge einen Monat vor Inkrafttreten
bekanntgeben müssen und die Kassenbeiträge erst am drittletzten Tag
des Monats fällig sind.
"Gerade teurere Krankenkassen dürften die Bekanntgabe ihrer
Beiträge solange hinaus zögern, wie es geht. Wir rechnen damit, kurz
vor Weihnachten etwa 90 Prozent der neuen Beiträge auf unserem Portal
zu haben. Eine endgültige Übersicht wird es aber wahrscheinlich erst
am 02. Januar geben", so Adolph weiter. "Es wird aber nicht nur zu
neuen Beiträgen kommen, sondern auch zu Veränderungen bei den
Leistungen, die sich möglicherweise bei der einen oder anderen Kasse
reduzieren könnten. Denn wie sollte sie sonst den vom Wettbewerb
geforderten, möglichst geringen Zusatzbeitrag verkraften?"
Eine erste rühmliche Ausnahme stellen die unter Landesaufsicht
stehende AOK Plus und die AOK Sachsen-Anhalt dar - diese haben
bereits ihren Zusatzbeitrag für 2015 bekannt gegeben: Nur 0,3% wird
dieser bei den beiden AOKn betragen und damit deutlich unter dem vom
Schätzerkreis festgelegten, durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9
Prozentpunkten liegen. Gutverdiener können hier also rund 20 Euro pro
Monat im Vergleich zum Durchschnitt sparen.
Zum Informationsdienst www.gesetzlichekrankenkassen.de /
www.kassensuche.de:
Die Kassensuche GmbH ist Betreiberin der führenden
Online-Plattform zu den Gesetzlichen Krankenkassen
www.gesetzlichekrankenkassen.de sowie des Vermittlerportals
www.makleraktiv.de. Mittels einer interaktiven Kassensuche können
Nutzer genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse
finden. Hintergrundinformationen zum Krankenversicherungssystem, zu
gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum
Kassenwechsel mit Musterschreiben und vieles mehr sind hier
kostenfrei abrufbar. Die Kassensuche GmbH kooperiert mit namhaften
Onlinemedien wie z.B. focus.de und stern.de, auf deren Seiten die
interaktive Krankenkassensuche ebenfalls bereits eingebunden ist.
Pressekontakt:
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