Die Innungskrankenkassen begrüßen das Ziel des
Entwurfes des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der GKV
(GKV-VSG) und setzen sich für eine nachhaltige Verbesserung des
Versorgungsangebots ein. Der Ansatz ist gut, die große Linie in der
Fülle der gesetzlichen Regelungen aber nicht überall erkennbar.
Stattdessen präsentiert der Gesetzentwurf weitere Verschiebungen von
Aufgaben und Kompetenzen zum GBA, erneute Eingriffe in die
Selbstverwaltung und eine gewaltige Finanzierungslast, die zukünftig
allein von den Versicherten zu stemmen ist. So lautet die
Einschätzung des IKK e.V. zum Gesetzentwurf des GKV-VSG. Heute ist er
Gegenstand einer Anhörung im Bundesgesundheitsministerium.
"Der Eingriff in die Selbstverwaltung nimmt höchst
diskussionswürdige Ausmaße an. Der Einfluss und die
Handlungsfähigkeit der Kassen bleibt auf der Strecke", sagt
Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Müller
kritisiert auch die geplante Veränderung der Verwaltungsräte der
Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen, wo Vertreter der
Pflegeberufe eingebunden werden sollen. Der Vorstandsvorsitzende:
"Vertreter der Pflegeberufe haben in den Verwaltungsräten nichts zu
suchen, damit ist die Unabhängigkeit der MDK gefährdet."
Dabei sei die Absicht der Bundesregierung, die Versorgung der
Bevölkerung aufgrund der demografischen Entwicklung nachhaltig zu
verbessern, sehr lobenswert. "Die mit Abstand kostenintensivste
Regelung - nämlich die pauschale Erhöhung der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung für einige Regionen - schlagen mit 500 Millionen Euro
zu Buche. Davon hat der Versicherte nichts, nur die Ärzte
profitieren", so Müller.
Positiv werten die Innungskrankenkassen, dass sich Patienten
künftig vor planbare Operationen eine Zweitmeinung einholen können.
Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass die Krankenkassen als Helfer
und Vermittler für die Versicherten außen vor bleiben. "Dass nur den
Ärzten Beratung und Steuerung überlassen wird, die Kassen also
lediglich zahlen, ist zu kurz gegriffen", kritisiert Hans Peter
Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.
Auch beim Innovationsfonds müsse nachgebessert werden. Es könne
nicht sein, dass die Arbeitgeber und Versicherten 300 Millionen Euro
jährlich aufbringen müssen und die Krankenkassen nur ''ìn der Regel''
beteiligt sind. Auch dass dem über die Projekte entscheidenden
Innovationsausschuss stimmberechtige Mitglieder aus dem
Bundesgesundheitsministerium angehören sollen, sei kritisch. "Was hat
der Staat hier zu suchen, das Geld kommt allein von den Versicherten
und nicht aus Steuermitteln", so die Vorstandsvorsitzenden.
Nicht haltbar ist für die Innungskrankenkassen der Regressverzicht
bei Behandlungsfehlern durch freiberufliche Hebammen. "Die Politik
muss dieses Problem anders in den Griff bekommen, denn bald werden
auch andere Leistungserbringer wegen zu hoher Haftpflichtprämien mehr
Geld fordern, wie etwa Kinderärzte oder Gynäkologen", sagt Jürgen
Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V.
Über den IKK e.V.:
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen
auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die
Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen
Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des
Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die die IKK
Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK
Nord sowie die IKK Südwest an.
Pressekontakt:
Fina Geschonneck, Telefon 030-202491-11, E-Mail:
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