Die Vertragspartner AOK, Hausärzteverband und
MEDI in Baden-Württemberg sehen Teile des Referentenentwurfs zum
"Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung" (GKV-VSG) kritisch. Der vorliegende Entwurf
verfolge nicht die formulierte Absicht, sondern schwäche den
Qualitätswettbewerb ebenso gravierend wie er die fachärztliche
ambulante Versorgung vernachlässige.
Besonders kritisch wird die Streichung des Paragrafen 73c
gewertet. Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI
Baden-Württemberg: "Die beabsichtigte Streichung als Grundlage der
Facharztverträge ist ein fatales Signal an die Fachärzte im
Vertragswettbewerb. Der Gesetzentwurf verhindert den weiteren Aufbau
einer zur Regelversorgung alternativen strukturierten haus- und
fachärztlichen Versorgung in unserem Land. Außerdem gefährdet er die
bisher erfolgreiche Arbeit aller Vertragspartner in
Baden-Württemberg."
Für die AOK Baden-Württemberg erfordert eine flächendeckende
Versorgung mit qualifizierten Selektivverträgen zugunsten von
Versicherten und Patienten klare Strukturen: "Die kann es aber nicht
geben, wenn künftig - nach dem Willen des Gesetzgebers - der
Sicherstellungsauftrag der Krankenkasse nicht mehr klar geregelt
ist", so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK
Baden-Württemberg. Wenn Aufsichtsbehörden bei Selektivverträgen
künftig Sonderrechte mit drastischen Sanktionsmöglichkeiten
erhielten, sei es für Krankenkassen nicht mehr kalkulierbar,
Selektivverträge abzuschließen. "Damit werden Innovationen und
unternehmerisches Handeln systematisch untergraben", so Hermann
weiter.
Auch der vorgesehene Innovationsfonds sei in seiner vorgesehenen
Ausgestaltung nicht hinnehmbar. Die Bildung eines zentralen
Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss sehen die
Südwestpartner kontraproduktiv. Innovationen in der Versorgung
könnten nicht zentral verordnet werden, sondern müssten von den
Partnern in den Regionen selbstbestimmt und eigenverantwortlich
gestaltet werden können - wie das in Baden-Württemberg seit langem
geschehe.
Dr. Berthold Dietsche, Vorsitzender des Hausärzteverbands
Baden-Württemberg, begrüßt zwar gemeinsam mit den Vertragspartnern
die vorgesehene Stärkung des Hausarztes und der hausärztlichen
Fortbildung. "Eine funktionierende Selektivversorgung lebt aber von
dem Zusammenwirken von Haus- und Facharzt auf Augenhöhe. Die
deutlichen Rückschritte bezüglich der Selektiverträge und das
drohende Ungleichgewicht zu Lasten der Fachärzte birgt die Gefahr,
dass das Gebäude zum Einsturz kommt. Und auch die vorgesehenen
erweiterten Leistungsansprüche für Versicherte bleiben hinter dem
zurück, was bei uns in Baden-Württemberg in den Hausarzt- und
Facharztverträgen bereits Standard ist."
Die mit den Selektivverträgen in Baden-Württemberg erzielten
Erfolge zeigten, dass dann positive Effekte für Patientinnen und
Patienten erzielbar sind, wenn die Honorierung für den Arzt
angemessen und klar an der Leistung orientiert ist und darüber hinaus
das Versorgungsumfeld adäquat abgebildet wird. "An diesen
Erfordernissen geht der Gesetzentwurf völlig vorbei", sind sich die
Vertragspartner einig.
Pressekontakt:
AOK Baden-Württemberg
Telefon: 0711 2593-229
Hausärzteverband Baden-Württemberg:
Telefon: 0172 201 0390
MEDI Baden-Württemberg:
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