Vettelschoss, 10. November 2014 ? Viele gesetzliche Krankenkassen schreiben zurzeit die Versorgung von Hilfsmitteln wie Rollatoren, Badeliftern und Rollstühlen aus. Ein ähnliches Prozedere kennt man aus dem Baugewerbe. Obwohl von der Öffentlichkeit bisher unbemerkt und in der Presse-Berichterstattung kaum beleuchtet, kann diese Ausschreibung zu einer massiven Beschneidung der Rechte von Krankenversicherten führen.
Die Sanitätshaus Aktuell AG, Dachverband von 480 Mitgliedsunternehmen an 700 Standorten, steht dieser Ausschreibung äußerst kritisch gegenüber, da die Einschränkung der Leistungserbringungswahl nachweislich Versorgungsdefizite begünstigt. Ausschreibungen im Bereich der Hilfsmittel, insbesondere bei Rollstühlen, führen zu einer Verschlechterung der Situation von pflegebedürftigen Personen und Menschen mit Behinderung.
Eine schnelle Versorgung mit diesen Hilfsmitteln ist bei Ausschreibungen nicht mehr gewährleistet. Aktuell hat die DAK Gesundheit eine Ausschreibung im Bereich Rollstühle laufen. Die Erfahrung mit bereits durchgeführten Ausschreibungen, wie zum Beispiel der Ausschreibung der AOK Hessen für Dekubitusmatratzen (siehe Gutachten) hat gezeigt, dass die Qualität der Versorgung stark gelitten hat. Da alle bisherigen Ausschreibungen nur den Preis als Zuschlagskriterium hatten, ist die vom Gesetzgeber geforderte Qualität und wohnortnahe Versorgung so nicht mehr gewährleistet.
Fragwürdiges Vorgehen im Kontext zu Inklusion und freier Lieferantenwahl
Da diese Forderung des Gesetzgebers von den Krankenkassen nicht eingehalten werden, ist im SGB V der § 127 so anzupassen, dass keine Hilfsmittel mehr ausgeschrieben werden können. Einer der wichtigsten Sätze des SGB V, § 127 Abs. 1, rechtliche Grundlagen, ist folgender: "Dabei haben sie die Qualität der Hilfsmittel sowie die notwendige Beratung der Versicherten und sonstige erforderliche Dienstleistungen sicherzustellen und für eine wohnortnahe Versorgung der Versicherten zu sorgen." Es hat sich im Laufe der letzten Jahre gezeigt, dass genau diese Forderung des Gesetzgebers ständig und mit vollem Wissen der Auftraggeber unterlaufen wird.
Um Ausschreibungen im Gesundheitswesen zu stoppen wurde im Internet unter https://www.openpetition.de/petition/online/ausschreibung-von-rollstuehlen-verbieten eine Online-Petition gestartet. Nach wenigen Tagen haben bereits über 5.000 Krankenversicherte sowie Vertreter von Sanitätshäusern, Reha- und Orthopädiefachbetrieben die Petition unterschrieben.