fit und munter - FreieÄrzteschaft warnt: Neues Gesetz wird Arztpraxen ausbluten

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FreieÄrzteschaft warnt: Neues Gesetz wird Arztpraxen ausbluten


Für Praxisärzte stehen die Zeichen auf Sturm.
Sowohl mit dem geplanten Versorgungsstärkungsgesetz des
Bundesgesundheitsministeriums als auch mit der Novellierung der
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) droht Staatsmedizin mit Ausbluten der
freiberuflichen Ärzte. Darin waren sich Referenten und Teilnehmer
einer Veranstaltung der Freien Ärzteschaft (FÄ) am Samstag in Kassel
einig. "Die Regelungen im neuen Gesetz entziehen den freien
Arztpraxen weiter den wirtschaftlichen Boden. Zugleich droht eine GOÄ
mit Willkürhonoraren nach Gutdünken der Privaten Krankenversicherer
(PKV)", sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich. Damit würde die
medizinische Betreuung der Bevölkerung geschwächt, nicht gestärkt.

Dietrich erläuterte einige Beispiele aus dem Gesetzentwurf, wo
freiberufliche Ärzte Honorarverluste befürchten müssen: So würden
etwa Mittel für bürokratische Terminservicestellen, Kliniken sowie
staatliche Einrichtungen der Krankenversorgung abfließen. Denn es sei
vorgesehen, die Arztpraxen in eine ungerechte Konkurrenzsituation zu
bringen. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und ambulante
Behandlung in der Klinik würden mit dem Gesetz stark gefördert,
gleichzeitig sollten tausende Arztpraxen verschwinden. "Das erhöht
Kommerzialisierung in der ambulanten Medizin, schwächt die
Arzt-Patienten-Bindung sowie die Autonomie der Ärzte", betonte der
FÄ-Chef. Dietrich weiter: "Die Stoßrichtung ist klar: Freie
Arztpraxen haben in der anvisierten Staatsmedizin nichts zu suchen."

Auch in der Rahmenvereinbarung zu einer neuen GOÄ zeige sich,
wohin die Reise gehen soll: in Richtung Einheitsgebührenordnung für
Kassen- wie Privatpatienten. "Man will Strukturen einführen, die wie
beim Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) eine Mengen- und Ausgabensteuerung
beinhalten", sagte Dr. Bernhard Kleinken, ehemals stellvertretender
Dezernent der Bundesärztekammer im Gebührenordnungsreferat. "Das ist
Strategie, um später bei der Schaffung einer einheitlichen
Gebührenordnung von vornherein die Latte niedrig hängen zu können."
Dass die PKV und die Beihilfe - also die sekundär Zahlungspflichtigen
- überhaupt mitbestimmten, was ein angemessenes ärztliches Honorar
sei, dürfe eigentlich nicht sein. Allein die Bundesärztekammer als
Vertreter der Ärzte müsse die Marschrichtung vorgeben.

Wie mit dem EBM drohe nun auch mit der GOÄ Willkür bei der
Vergütung, betonte Kleinken. Das drücke sich auch in dem "robusten
Einfachsatz" aus. Dabei wolle man auch die Begründungspflicht von
Steigerungen mit dem Faktor 2,3 verschärfen. Im Klartext: Eine
Steigerung soll die Ausnahme sein, in der Regel sei der einfache Satz
abzurechnen. "Für patientenbedingten Mehraufwand - etwa bei schweren
Erkrankungen, Multimorbidität und aufwendigen Beratungen - muss es
aber zwingend weiterhin Steigerungsmöglichkeiten geben, um als Arzt
wirtschaftlich arbeiten zu können", sagte der GOÄ-Experte.

Über die Freie Ärzteschaft e. V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den
Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und
zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene
Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des
Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der
FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im
Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.



Pressekontakt:
Daniela Schmidt, Tel.: 0176 49963803, E-Mail:
presse@freie-aerzteschaft.de

V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen,
Tel.: 0201 4690939, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de,
www.freie-aerzteschaft.de
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