Die National
Association of Boards of Pharmacy(®) (NABP(®)) wird in naher Zukunft
Anträge für .pharmacy Domänennamen von Markeninhabern akzeptieren,
die im Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN)
Trademark Clearinghouse (TMCH) registriert sind. Die gestaffelte
Registrierungsphase (Sunrise Period) für Anträge beginnt am 19.
Dezember 2014 und geht der Sunrise TMCH Registrierungsperiode voraus,
die vom 15. Januar bis 16. März 2015 dauert. Die NABP führt die
.pharmacy Top-Level Domain (TLD) ein, um Konsumenten in der ganzen
Welt die Möglichkeit zu bieten, sichere, legale und ethisch
zuverlässige Online-Apotheken und damit verbundene Ressourcen zu
identifizieren.
Während der gestaffelten Antrags- und Registrierungsphase können
Markeninhaber, deren Markennamen im ICANN TMCH registriert sind, die
Registrierung von .pharmacy Domänennamen bei der NABP beantragen.
Diese müssen genau den im TMCH eingetragenen Markennamen entsprechen.
Sobald die Genehmigung vorliegt, können diese Unternehmen die Domäne
bei einer zugelassenen Registrierungsstelle eintragen lassen. Die
gestaffelte Registrierungsperiode folgt unmittelbar auf eine
Registrierungsperiode, die Mitgliedern der NABP Member Boards
vorbehalten ist.
Nach der gestaffelten Registrierungsphase steht die Registrierung
von .pharmacy Domänennamen, den von den Verified Internet Pharmacy
Practice Sites(®) (VIPPS(®)) und Veterinary-Verified Internet
Pharmacy Practice Sites (Vet-VIPPS(®)) Programmen der NABP
akkreditieren sowie jenen Apotheken-Websites offen, die im Rahmen des
NABP e-Advertiser Approval Programms zugelassen wurden. Anträge
anderer Apotheken werden ab Mitte 2015 angenommen. Die allgemeine
Verfügbarkeit beginnt im Juni 2015. Ab diesem Zeitpunkt können alle
Organisationen, die Apothekenprodukte, -dienstleistungen und
-informationen bereitstellen, welche die Eignungsanforderungen von
.pharmacy erfüllen, die Registrierung für die Domäne beantragen.
Mit Ausnahme der Unternehmen, die bereits bei VIPPS oder Vet-VIPPS
akkreditiert sind bzw. jener, die über eine Zulassung von
e-Advertiser verfügen, müssen Organisationen zuerst einen Antrag mit
Begleitdokumenten einreichen und die Registrierungsgebühr bei der
NABP bezahlen. Die NABP wertet diese Unterlagen aus, um die
Einhaltung der Programmstandards sicherzustellen. Die NABP richtet
ein Netzwerk von internationalen Regulierungsgruppen ein, um die
Bewertung von Anträgen auf internationale Domänennamen zu
beschleunigen. Sobald die Genehmigung vorliegt, können die
Antragsteller den Domänennamen bei einer zugelassenen
Registrierungsstelle eintragen lassen.
Von den Zehntausenden Websites, die rezeptpflichtige Medikamente
online verkaufen, hat die NABP mehr als 10.800 überprüft und dabei
festgestellt, dass fast 97 % davon die Apothekengesetzte und
Standards nicht einhalten, die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
bestehen. Die NABP gestattet die Verwendung des .pharmacy
Domänennamens nur legitimen Betreibern von Websites, die in ihrer
Jurisdiktion und in der ihre Patienten und Kunden ansässig sind, die
Apothekengesetzte einhalten. Damit können Konsumenten sichere
Online-Apotheken problemlos finden.
Anträge für den .pharmacy Domänennamen können ab dem 19. Dezember
2014 auf www.dotpharmacy.net [http://www.dotpharmacy.net/] gestellt
werden. Weiterführende Informationen über das .Pharmacy TLD Programm
sowie die neuesten Untersuchungen der NABP über unseriöse
Online-Medikamentenhändler stehen ebenfalls auf dieser Website zur
Verfügung.
DieNABP [http://www.nabp.net/] ist eine unabhängige,
internationale und unparteiische Vereinigung, die ihre
Vorstandsmitglieder in den Bundesstaaten und Gerichtsbarkeiten zum
Zweck des Schutzes der öffentlichen Gesundheit unterstützt.
Web site: http://www.nabp.net/
Pressekontakt:
KONTAKT: Deborah Zak, Communications Manager, +1 847/391-4405;
dotpharmacy@nabp.net