Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die
Versuche des Gesundheitsministeriums NRW, mit einer
öffentlichkeitswirksamen Kampagne elektrische Zigaretten und deren
Zubehör als Arzneimittel zu klassifizieren und deren freien Handel
deshalb als illegal einzustufen, waren nicht rechtens.
Zitat Pressemeldung Bundesverwaltungsgericht: "Nach den
Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts beeinträchtigten die
öffentlichen Äußerungen die Wettbewerbsposition der Klägerin am Markt
faktisch ähnlich wie eine Verkaufsbeschränkung... Danach waren die
Äußerungen des Ministeriums rechtswidrig, weil es an einer
gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlte."
http://tinyurl.com/nkem84v
Die vom Gesundheitsministerium im Dezember 2011 via Pressemeldung
verlautbarten Erklärungen haben Verbraucher und Händler erheblich
verunsichert und sind die Ursache für starke Umsatzeinbußen der
Unternehmen, die ihre Produkte in NRW verkaufen. Dazu zählen auch
alle Händler, die nicht in NRW ansässig sind, jedoch einen
gewichtigen Teil ihres Umsatzes in dem bevölkerungsreichsten
Bundesland erwirtschaften. Einige eZigarettenhändler mussten ihr
Geschäft sogar komplett aufgeben oder Mitarbeiter entlassen, weil die
Umsätze deutlich zurückgingen oder ganz ausblieben.
Der Verband des eZigarettenhandels ruft nun alle Händler und
Hersteller in Deutschland zu einer Schadenersatzklage gegen das Land
Nordrhein-Westfalen auf.
VdeH-Vorsitzender Dac Sprengel: "Gesundheitsministerin Steffens
hat einen persönlichen Feldzug gegen die eZigarette auf Kosten der
Steuerzahler geführt und ist nun endgültig damit gescheitert. Der
Handel ist 2012 massiv eingebrochen und konnte sich in den letzten
zwei Jahren nur allmählich wieder von dieser unsäglichen Kampagne
erholen. Frau Steffens trägt die Verantwortung für diese Entwicklung
und auch für die hoffentlich breite Klagewelle der Händler, die davon
betroffen waren."
Pressekontakt:
Philip Drögemüller
Verband des eZigarettenhandels
Pressesprecher
Tel: 04105-8598723
Fax: 04105-8598790
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