Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) gefährdet
Fortschritte in der Epilepsie-Behandlung
In seiner Sitzung vom 6. November 2014 hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass für das Antiepileptikum
Fycompa® (Perampanel) kein Zusatznutzen im Vergleich zu
konventionellen Antiepileptika nachgewiesen werden kann.Damit ist das
zweite Epilepsiemedikament an den Vorgaben des G-BA zur Überprüfung
des Zusatznutzens gescheitert. Wohlgemerkt, es geht hier nicht um den
Nutzen, denn dieser wurde für Perampanel bereits 2012 von der
Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bestätigt.
Für uns als Vertreter der Epilepsie-Selbsthilfe in Deutschland ist
dieser Beschluss unbegreiflich. Weder wurden die Einwände der
Fachgesellschaft DGfE berücksichtigt, noch die Erfahrungen der
Patienten, die mit diesem neuen Antiepileptikum anfallsfrei geworden
sind, bzw. eine deutliche Reduktion der Anfälle erfahren haben. Der
Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, betont zwar in seiner
Stellungnahme vom 11. November 2014, dass der G-BA sehr deutlich die
dringende Behandlungsbedürftigkeit von Patienten mit epileptischen
Anfällen sieht. Aber während in allen anderen europäischen Ländern
Placebo-kontrollierte Studien ausreichend sind, um eine
Kostenübernahme der Behandlung mit Medikamenten im Rahmen der
Arzneimittelversorgung des jeweiligen Landes sicherzustellen,
verlangt der deutsche G-BA zusätzliche und aus unserer Sicht ethisch
nicht vertretbare Studien. Regelungen, die ursprünglich geschaffen
wurden, um Kosten auf dem Medikamentensektor einzusparen.
Damit werden Patienten in Deutschland gegenüber Patienten aus dem
Rest Europas schwer benachteiligt. Das können und wollen wir nicht
einfach so hinnehmen! Es gibt in Deutschland nach Angaben der DGfE
geschätzt 200.000 Patienten, die mit den vorhandenen Medikamenten
nicht oder nur sehr unzureichend behandelt werden können. Wenn davon
10-15 Prozent mit Perampanel anfallsfrei werden (wie Herr Hecken in
seiner Stellungnahme selbst feststellt), dann sind das immerhin
20.000 bis 30.000 Menschen, denen man ein anfallsfreies Leben
vorenthält. 20.000 bis 30.000, die dann ganz normal ihrer Arbeit
nachgehen könnten, die nicht immer wieder stationär behandelt werden
müssten und so Kosten verursachten, die eigentlich überflüssig wären.
Hier wird das Argument der Kosteneinsparung ad absurdum geführt.
Wir fordern den G-BA auf, den aus unserer Sicht, sowohl in der
Praxis, als auch durch Studien belegten Zusatznutzen von Perampanel
anzuerkennen und seinen Beschluss zu revidieren. Wir appellieren an
alle Entscheidungsträger im Gesundheitswesen und der Politik, sich
gemeinsam mit uns dafür einzusetzen, dass auch die Menschen mit
Epilepsie, die bisher als therapieresistent gelten, weiterhin eine
Chance bekommen und auch sie von den Fortschritten im Bereich der
medikamentösen Epilepsiebehandlung profitieren können.
Link: www.epilepsie-vereinigung.de
Unterzeichner: Deutsche Epilepsievereinigung e.V. (Bundesverband
und Landesverbände Berlin-Brandenburg, Niedersachsen, Hessen,
Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt,)e.b.e. epilepsie
bundes-elternverband e.V., Dravet-Syndrom e.V., Landesverband
Epilepsie Bayern e.V. Landesverband der Epilepsie-Selbsthilfegruppen
Baden-Württemberg e.V. Landesverband für Epilepsie-Selbsthilfe
Nordrhein-Westfalen e.V.
Pressekontakt:
Sybille Burmeiter, Mobil: 0175/562 03 95, sybille.burmeister@gmx.de