"Der Einsatz von Flüssiggas ist ein entscheidender
Schlüssel zur Vermeidung von Luftschadstoffen", kommentierte Andreas
Stücke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verbandes Flüssiggas, die
gestrige Rüge der Europäischen Kommission.
Deutschland schützt nach Ansicht der Europäischen Kommission seine
Bürger nicht ausreichend vor gesundheitsschädlichem Feinstaub. Die
Brüsseler EU-Kommission kritisierte am Mittwoch vor allem zu hohe
Feinstaub-Werte in Stuttgart und Leipzig und drohte mit rechtlichen
Schritten.
Die Weltgesundheitsorganisation sieht Feinstaub als Ursache für
350.000 vorzeitige Todesfälle in Europa, davon 47.000 in Deutschland.
Lungenkrankheiten, aber auch Herzinfarkte, Frühgeburten und
Thrombosen werden der Belastung durch Feinstaub zugeschrieben. Der in
der EU geltende Grenzwert für Feinstaub mit der Partikelgröße bis zu
10 µm liegt bei 50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Je Kalenderjahr
darf dieser Grenzwert an maximal 35 Tagen überschritten werden. Seit
2005 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, hohe Feinstaubwerte
einzudämmen.
"Flüssiggas verbrennt CO2-reduziert und mit drastisch niedrigeren
Emissionswerten bei Feinstaub und Stickstoffdioxid", so Stücke
weiter. Er appellierte an die Bundesregierung, in einem Aktionsplan
Luftqualität den Einsatz emissionsarmer Energieträger zu fördern.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird unter geringem Druck verflüssigt. Der Energieträger verbrennt
CO2-reduziert und nahezu schadstofffrei und wird als Kraftstoff, für
Heiz- und Kühlzwecke, als Prozesswärme in der Industrie und im
Freizeitbereich eingesetzt.
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