Der Deutsche Ethikrat hat sich im Rahmen seiner
öffentlichen Plenarsitzung am 27. November mit Fragen der Beihilfe
zur Selbsttötung beschäftigt und plant, auf Grundlage der gestrigen
Sitzung eine Empfehlung vorzulegen.
Im Mittelpunkt der Beiträge der Ratsmitglieder und der
anschließenden Diskussion standen die ethische und rechtliche
Verortung der Begriffe Würde, Autonomie und Selbstbestimmung, die
Sicht der Palliativmedizin und Suizidprävention, das Selbst- und
Fremdverständnis des ärztlichen Auftrags, die besondere Rolle von
Sterbehilfeorganisationen sowie mögliche gesetzliche Regelungsmodelle
und ihre Implikationen.
Im zusammenfassenden Beitrag untersuchte die Ratsvorsitzende
Christiane Woopen die grundsätzlich möglichen gesetzlichen
Regelungsansätze auf Stärken und Schwächen. Diese Analyse ergab, dass
es keine durchweg optimale gesetzgeberische Lösung gibt, sondern nur
eine möglichst gute, wenn Lebensorientierung, Selbstbestimmung,
Solidarität und die Integrität des ärztlichen Berufs angemessen
berücksichtigt werden sollen. In diesem Abwägungsprozess muss der
Gesetzgeber den unterschiedlichen Überzeugungen in der Gesellschaft
Rechnung tragen.
Konsens bestand unter den Ratsmitgliedern in der Einschätzung,
dass die geltende Rechtslage im Grunde ausreichend ist. In den
Angeboten organisierter Suizidbeihilfe, insbesondere den
gewerbsmäßigen, wurden erhebliche Probleme und Gefährdungen im
Hinblick auf eine gründliche Berücksichtigung unklarer Situationen
von Selbstbestimmung gesehen. Für den Fall einer gesetzlichen
Regelung der Suizidbeihilfe wurde die Problematik diskutiert,
konstruktive und praktikable Lösungen zu finden, die die intime
Situation des Sterbens in der Privatsphäre belassen und das sensible
Arzt-Patienten-Verhältnis vor belastenden Eingriffen durch den
Gesetzgeber schützen.
Einigkeit herrschte auch darin, dass die ärztliche Suizidbeihilfe
als Gewissensentscheidung im Einzelfall möglich sein sollte, ohne
dass sie ein reguläres Angebot der Ärzteschaft oder die Aufgabe eines
Arztes wäre. Als problematisch schätzt der Ethikrat das derzeit
uneinheitlich geregelte ärztliche Standesrecht ein. Es gelte sowohl
die Verantwortung der Ärzte als auch ihre Gewissensfreiheit zu
berücksichtigen.
Der Ethikrat hat beschlossen, eine Ad-hoc-Empfehlung zur
Suizidbeihilfe zu erarbeiten, die er in seiner Dezember-Sitzung
verabschieden wird.
Die Beiträge der Sitzung können unter
http://www.ethikrat.org/sitzungen/2014/beihilfe-zur-selbsttoetung
nachgehört und nachgelesen werden.
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