BMC Medical Co., Ltd. ("BMC")
verzeichnet erste Erfolge in der ersten Runde einer globalen
patentrechtlichen Auseinandersetzung mit ResMed.
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Das Landgericht München I ging in seiner Entscheidung im
einstweiligen Verfügungsverfahren von ResMed gegen BMC (Aktenzeichen:
7 O 24459/13) von einer hohen Wahrscheinlichkeit aus, dass das
Verfügungspatent nicht rechtsbeständig ist. Bei dem Verfügungspatent
handelt es sich um den deutschen Teil des Europäischen Patents EP 1
210 139 B1 von ResMed, welches sich auf ein CPAP-System mit
abnehmbaren Wassertank bezieht. Das Landgericht hob die einstweilige
Verfügung gegen BMC auf. In dem parallelen Verletzungsverfahren
ordnete es die Aussetzung des Rechtsstreits bis zur Entscheidung über
den Rechtsbestand durch das Bundespatentgericht an. BMC behält sich
die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche vor.
Darüber hinaus ist ein weiteres Europäisches Patent, welches
ResMed BMC entgegengehalten hat (EP 0 661 071) vor Kurzem erloschen.
Dieses Patent hatte eine Auto An/Aus-Funktion zum Gegenstand.
"Wir werden die anhängigen Verfahren weiterführen, insbesondere
die Nichtigkeitsklagen gegen ResMed´s Patente, während wir das
Patentportfolio der Konkurrenz beobachten. Unsere proaktive
Vorgehensweise hat sich als erfolgreich herausgestellt." so Herr Xu,
Präsident von BMC.
Währenddessen hat die International Trade Commission (ITC) in den
USA entschieden, einige Entscheidungen, die gegen BMC in einem
337-Verfahren durch einen Administrative Law Judge (ALJ) ergangen
sind, zu überprüfen. Die ITC vermutet, dass der ALJ den Schutzbereich
von ResMed´s Patenten nicht fehlerfrei bestimmt hat und vertritt eine
andere Auslegung bestimmter, maßgeblicher Anspruchsmerkmale als der
ALJ. Dies führte dazu, dass ResMed sein Patent mit der
US-Patentnummer 7,926,487 zurücknehmen musste. Der Rechtsbestand
eines weiteren Patents mit der US Reissue Patent Nummer RE 44,453
("''453 Patent") wird ebenfalls überprüft. Hinzukommt, dass die ITC
die Frage aufgeworfen hat, ob ResMed den Anforderungen an ein
inländisches Unternehmen gerecht wird, beispielsweise ob ResMed
überhaupt das Recht auf eine Einleitung eines 337-Verfahrens hatte.
Das ''453 Patent ist das einzige Patent, welches ResMed gegen BMC´s
CPAP Atmungsautomaten angeführt hat. BMC hat das US-Patentamt bereits
auf die Schwierigkeiten in Bezug auf den Rechtsbestand des ''453
Patents hingewiesen und eine "inter partes Überprüfung" (IPR)
beantragt. Die IPR ist anhängig.
In China greift BMC derzeit den Rechtsbestand von sieben (7)
Patenten von ResMed an. Das chinesische Patentamt (SIPO) hat bereits
vier (4) davon für nicht rechtsbeständig erklärt. Hinsichtlich der
weiteren drei (3) dauert die Überprüfung an.
Für mehr Informationen über BMC besuchen Sie bitte
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