fit und munter - Stärkung der Patientenrechte

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Stärkung der Patientenrechte

Stärkung der Patientenrechte
> Die Ablehnung des Ärztepräsidenten Jörg-Dietrich Hoppe von weiteren Gesetzen zur Thematik Patientenrechte (RP Online 28.08.2009) muss die Bürgerinitiative Gesundheit - DGVP kritisieren.

Es ist eine Tatsache, dass Patienten nur stark eingeschränkte Rechte im Gesundheitswesen haben - zusätzlich werden diese kontinuierlich durch die Gesetzgebung und die Verhaltensformen der gesetzlichen Krankenkassen auch noch weiter eingeschränkt.
Beispiele hierfür sind:
- eingeschränkte Arztwahl und beschränkte Auswahl der stationären Einrichtung durch vorhandene Selektivverträge
- vorgeschriebene Medikamente und Hilfsmittel durch Verträge der gesetzlichen Krankenkassen
- eingeschränkte Aufwandsdarstellung der Diagnose und Therapie durch Fallpauschalen zur Vergütung der Behandlung in stationären inrichtungen
- reduzierte Behandlungsleistungen durch die Einschreibung in Verträge der integrierten Versorgung, Hausarztverträge und Desease Management Verträge.

All dies führt zur weiteren Entmündigung der Patienten und muss durch die Mediziner im Sinne der Patienten verhindert werden. Einschränkungen erfahren die Patienten auch durch die Entmachtung der Mediziner, bezogen auf deren Therapiefreiheit. Immer stärker werden die Mediziner durch Gesetze und Verordnungen, durch Budgets und Regressdrohungen oder durch Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzte-Organisationen in ihrer freien Entscheidung über die Behandlung der Patienten zum verlängerten Arm einer Entmündigungspolitik für die Versicherten und Patienten.

Auch bezogen auf den Nachweis von Ärzte- Behandlungsfehlern im Gesundheitswesen ist nach Kenntnisstand der DGVP als Interessenvertretung der Versicherten und Patienten eine weitaus größere Transparenz erforderlich. Die Rechte der Patienten generell und speziell bei dem Nachweis von Behandlungsfehlern müssen ausgeweitet werden. Dass dies ein grenzüberschreitendes Problem und eine internationale Forderung darstellt, zeigt die Europäische Charta der Patientenrechte, an der sich über 30 Organisationen beteiligt haben.

Die Durchsetzung von Rechten für die Versicherten und Patienten darf nicht von Finanzmitteln abhängig ein. Im Gegenteil: die ca. 170 Milliarden Euro an zur Verfügung stehenden Mitteln für die Behandlung der Patienten und die Vergütung der Berufsgruppen und Einrichtungen der Versorgung im Gesundheitswesen müssen nach dem Gesichtspunkt der Patienten Compliance und der Einhaltung der Patientenrechte verwendet werden.

Die Ablehnung des Ausbaus der Patientenrechte ist ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Erst recht sollte dies jedoch auch von der Berufsgruppe der Mediziner nicht geduldet werden.


Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten e.V.
Tel. 06252-94298-0/ Presseanfragen -12
Fax 06252-94298-29
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