Auf Einladung des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat gestern in Berlin ein
Fachdiskurs zur Überprüfung des tierärztlichen Dispensierrechts
stattgefunden. Auf Grundlage eines vom BMEL an die renommierte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Auftrag gegebenen
unabhängigen Gutachtens bestand für alle an dem Thema Interessierten
Gelegenheit, über die Vor- und Nachteile des Dispensierrechts zu
diskutieren.
Am Ende der rund sechsstündigen, sehr ernsthaft und sachlich
geführten Diskussion mit rund 100 Vertretern aus Bundestag,
Länderministerien, Überwachungsbehörden, Tierärzteschaft,
Landwirtschaft, pharmazeutischer Industrie, Apotheken, Wissenschaft,
Tier-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden stand ein mehr als
eindeutiges Ergebnis: Das Dispensierrecht in seiner jetzigen Form hat
sich bewährt und soll erhalten bleiben. Die Diskussion habe deutlich
werden lassen, so die Parlamentarische Staatssekretärin im BMEL, Dr.
Maria Flachsbarth, dass das Dispensierrecht nicht die richtige
Stellschraube sei, um antimikrobielle Resistenzen zu bekämpfen.
Vielmehr könne eine Reduktion des Antibiotikaeinsatzes nur durch die
Verbesserung der Tiergesundheit erreicht werden. Im Mittelpunkt müsse
die tierärztliche Bestandsbetreuung stehen, die mit der 16.
AMG-Novelle weiter gestärkt werde. Gleichwohl müsse eine nachhaltige
Antibiotikareduktion, vor allem im Bereich der Reserveantibiotika,
erreicht werden. Dazu wie auch zur Umsetzung des staatlichen
Minimierungskonzepts und zu einer Verbesserung des
Verschreibungsverhaltens hatten sich die sieben bpt-Vertreter, eine
der größten Delegationen, klar und deutlich bekannt. Neben der
bpt-Delegation sprachen sich vor allem auch die Vertreter der
Überwachungsbehörden und der Wissenschaft sehr deutlich für das
Dispensierrecht aus. Lediglich das Bundesland Nordrhein-Westfalen
votierte für eine Abschaffung.
Staatssekretärin Flachsbarth machte zum Ende der Veranstaltung
deutlich, dass das eindeutige Ergebnis des Fachdiskurses Niederschlag
in der BMEL-Strategie finden und mit Sicherheit auch einen ganz
wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen in Bundestag und
Bundesrat haben werde. Im Anschluss an die Tagung betonte
bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz, nicht nur das Gutachten, sondern
auch der Fachdiskurs habe ganz eindeutig gezeigt, dass das
tierärztliche Dispensierrecht unverzichtbar sei. "Eine Abschaffung
wäre reine Symbolpolitik, ohne erkennbaren Nutzen für die Bekämpfung
antimikrobieller Resistenzen", verdeutlichte Götz. Die seit Jahren
andauernde Diskussion müsse nun ein Ende haben. Er hoffe, dass die
Bundesregierung mit diesem eindeutigen Votum im Rücken nun auch bei
den Verhandlungen im Europäischen Rat zum EU-Tierarzneimittelrecht
klare Kante zeige.
Ansprechpartner für diese Meldung: Dr. Hans-Joachim Götz T. 0171 /
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