Das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) hat gestern Abend eine Liste der Medikamente
veröffentlicht, deren Zulassung wegen des Verdachts auf gefälschte
Zulassungsstudiendaten ruht. Die Arzneimittelkommission der Deutschen
Apotheker (AMK) hat heute die Apotheken darüber informiert, welche
konkreten Medikamente nicht mehr abgegeben werden dürfen. "Die
Umsetzung dieser Maßnahme erfordert in den Apotheken einen
außerordentlichen Einsatz. Die Apotheker setzen die Maßnahme
zusätzlich zum laufenden Tagesgeschäft unverzüglich um. Sie sind sich
ihrer Verantwortung für die Arzneimittelsicherheit bewusst", sagt Dr.
Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Medikamente,
deren Zulassung ruht, dürfen von Apotheken nicht mehr abgegeben
werden. Patienten, die entsprechende Medikamente bereits Zuhause
habe, können diese weiterhin ohne gesundheitliches Risiko einnehmen.
Kiefer: "Die Apotheker sorgen dafür, dass die Patienten in jedem
Einzelfall mit einem alternativen Präparat versorgt werden, wenn das
vom Arzt verordnete Medikament nicht mehr verfügbar sein sollte. Aber
auch das ist in jedem Einzelfall mit einem zusätzlichen
Beratungsaufwand verbunden." Die Apotheker übernehmen diese Aufgabe
im Rahmen ihres gesellschaftlichen Auftrags ohne zusätzliche
Honorierung.
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