Der Staat beteiligt sich an den Krankheitskosten
seiner Beamten und gewährt ihnen zu diesem Zweck eine Beihilfe. Doch
letztlich weiß kaum einer genau, was ihm und seinen Angehörigen
zusteht - aufgrund unterschiedlicher Regelungen im Bund und in den
Ländern sowie einer Vielzahl von Ausnahmen. Der Online-Ratgeber
www.Beihilferatgeber.de sorgt ab sofort für Durchblick mit einer
übersichtlichen Informationssammlung. Besonderes Highlight: Anhand
einiger Angaben lässt sich ein persönlicher Ratgeber erzeugen -
vollständig abgestimmt auf den individuellen Einzelfall.
"Aus dem Zusammenspiel von Beihilfe und Restkostenversicherung
ergeben sich viele Fragen für die Beamten", erläutert Dr. Christoph
Helmich, Vorstandsmitglied der Continentale Krankenversicherung a.G.,
die den Beihilferatgeber erarbeitet hat. "Als serviceorientierter
privater Krankenversicherer möchten wir daher allen Beamten - und
hier insbesondere den Anwärtern und Einsteigern - Rat und
Unterstützung bieten."
Wer bekommt Beihilfe? Was wird bezahlt? Wo gilt was? Wie bekomme
ich Geld? Das Beihilfeportal leistet "Erste Hilfe" in Sachen Beihilfe
und beantwortet nahezu jede denkbare Frage. Ob Zahnarzt- und
Heilpraktiker-Behandlung oder Heil- und Hilfsmittel: Jeder
Leistungsbereich wird auf Beihilfefähigkeit eingehend beleuchtet.
Gesondert in den Blick genommen werden dabei Personengruppen wie
Beamtenanwärter, Referendare oder beihilfeberechtigte Angehörige.
Einen eigenen Schwerpunkt bilden Übersichten zu den Regelungen der
einzelnen Bundesländer. Auch die rechtlichen Grundlagen und die
Beihilfesätze kommen nicht zu kurz, ebenso das mitunter komplexe
Verfahren der Antragstellung. Wer wissen möchte, was die Beihilfe in
seinem Fall genau leistet, für den steht mit dem Beihilfe-Rechner ein
einzigartiges Online-Tool bereit: Auf Grundlage zentraler
Beihilfe-relevanter Angaben generiert der Beihilfe-Rechner ein
individuelles Ratgeber-PDF. Dieses Dokument enthält alle wichtigen
Informationen für den konkreten Einzelfall und spart dem
Informationssuchenden viel Zeit. Der Ersteller kann es herunterladen
und als persönlichen Beihilfe-Ratgeber speichern.
Über den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie
versteht sich als ein "Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit".
Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und
in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der
Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale
Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein
auf Gegenseitigkeit - und ein Versicherungsverein gehört seinen
Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die
Continentale geschützt gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen
unabhängig von Aktionärsinteressen. Mit 3,4 Milliarden Euro
Beitragseinnahmen gehört der Continentale Versicherungsverbund zu den
großen deutschen Versicherern.
Pressekontakt:
Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 0231/919-2255
E-Mail: presse@continentale.de
Internet: http://www.continentale.de
PR-Agentur: http://www.aufgesang.de