fit und munter - Frau Prof. Ruth Rissing-van Saan: Verbindliche Richtlinien zur Organlebendspende fehlen noch!

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Frau Prof. Ruth Rissing-van Saan: Verbindliche Richtlinien zur Organlebendspende fehlen noch!

Frau Prof. Ruth Rissing-van Saan: Verbindliche Richtlinien zur Organlebendspende fehlen noch!

Im Anschluss an die diesjährige Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. in Heidelberg am 23. November 2013 fand ein Vortrag der Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin bei der Bundesärztekammer, Frau Prof. Ruth Rissing-van Saan zu dem Thema "Vertrauensstelle Transplantationsmedizin - Aufgaben und erste Erfahrungen im Schwerpunkt Organlebendspende" statt.

Neben den anwesenden Mitgliedern des Vereins folgten weitere Interessierte und Pressevertreter der Einladung zur Teilnahme zum Vortrag.

Frau Prof. Rissing-van Saan umriss kurz das aktuelle Transplantationsgesetz und berichtete von den generellen Aufgaben der Vertrauensstelle. Diese sei hauptsächlich eingerichtet worden, um offen oder anonym Hinweise auf Verstöße gegen die Vorgaben der postmortalen Organtransplantation an die Bundesärztekammer richten zu können. Gerade auch Mitarbeiter der Kliniken können so, ohne Angst vor Repressalien, erkannte oder vermutete Unregelmäßigkeiten zur Anzeige bringen.

Allerdings seien ihr inzwischen auch mehrere Mitteilungen im Hinblick auf Unzulänglichkeiten bei der Organlebendspende zugegangen. Dass es überhaupt Probleme bei der Organlebendspende, insbesondere bei der Nierenlebendspende gibt, sei ihr erst im Sommer durch den Besuch zweier Vertreter der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. in Berlin bewusst geworden. Frau Prof. Rissing-van Saan steht in gutem und regelmäßigem Informationsaustausch mit dem Vorsitzenden Ralf Zietz und sie könne bestätigen, dass die vorgetragene Kritik hinsichtlich der Aufklärung, Auswahl und Betreuung der Lebendspender bei der Bundesärztekammer gehört wird.

Mit der letzten Novellierung des Transplantationsgesetzes im Sommer 2012 hat die Bundesärztekammer im neu eingefügten § 16 (1) Nr. 4 c) TPG den gesetzlichen Auftrag erhalten, Richtlinien zu erstellen, für "die Erkennung und Behandlung von Vorfällen bei einer Lebendorganspende, die mit der Qualität und Sicherheit des gespendeten Organs zusammenhängen können, oder von schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen beim lebenden Spender, die im Rahmen seiner Nachbetreuung festgestellt werden,?"

Diese Richtlinien würden zurzeit erarbeitet. Frau Prof. Rissing-van Saan ermutigte den Vorstand der Interessengemeinschaft den Kontakt zur Richtlinienkommission zu suchen, um die gerechtfertigte Kritik vorzutragen und somit an einer Verbesserung der Nachsorgequalität der Lebendorganspende mitzuwirken. Daraufhin kam aus dem Plenum der Einwand, dass sehr viele gesundheitliche Probleme der Lebendspender bereits mit der unzureichenden Auswahl der Spender entstehen. Die gesundheitliche Eignung würde oft genug nicht genügend geprüft. Auch würden sehr häufig zu junge Menschen zur Spende zugelassen. Hier wären dringend ebenfalls Richtlinien zur Vorauswahl der Spender nötig. Frau Prof. Rissing-van Saan bestätigte, dass es zu solchen Richtlinien keinen gesetzlichen Auftrag gäbe und empfahl dem Vorstand der Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V. diesen beim Gesetzgeber einzufordern.

Die anschließende Diskussion, bei der auch die Notlage und Schicksale von Lebendspendern deutlich wurden, rundete einen sehr informativen Nachmittag ab.


V.i.S.d.P.: Ralf Zietz, 1. Vorsitzender, Interessengemeinschaft Nierenlebendspende e. V., 27321 Thedinghausen, Fon: 04204-685478, Email: ralf.zietz@nierenlebendspende.com, Internet: www.nierenlebendspende.com.
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