Das GKV-Finanzreformgesetz wirft seine Schatten
voraus. Erste Gesetzliche Krankenkassen kürzen Leistungen für ihre
Versicherten. "Um den neuen Zusatzbeitrag nicht zu hoch anzusetzen,
kommt es jetzt bei einigen Krankenkassen zum Ausgleich zu
Leistungskürzungen, die Versicherte nicht erfreuen werden", sagt
Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die das führende
Online-Portal www.gesetzlichekrankenkassen.de betreibt.
Adolph und seinem Team sind bereits einige Beispiele bekannt. So
streicht z. B. eine Kasse ihr hochattraktives Bonusprogramm zusammen:
Mussten bis Ende 2014 nur drei Maßnahmen erfüllt sein, um satte 200
Euro in bar zubekommen, müssen ab Januar 2015 ganze acht Maßnahmen
erfüllt sein. Eine andere Gesetzliche Krankenkasse reduziert die
Erstattung von Osteopathie-Behandlungen von maximal 360 Euro auf 120
Euro im Jahr. Eine weitere Kasse bietet mit einem
Versicherungspartner eine Zusatzkrankenversicherung an, in der für
einen Einheitsbeitrag eine unbegrenzte Zahl an Kindern mitversichert
ist. Damit werden aber Leistungen gegen zusätzlichen Beitrag
versichert, die andere Krankenkassen noch kostenfrei anbieten.
"Uns liegen noch nicht alle Daten der Gesetzlichen
Krankenversicherungen zu den Leistungsänderungen ab 2015 vor, die
genannten Beispiele aber zeigen, wo die Reise hingehen kann", so
Adolph weiter. "Andererseits haben bereits eine Reihe von Kassen
angekündigt, nicht an den für die Versicherten attraktiven
Zusatzleistungen zu sparen. Wir raten daher, noch zwei bis drei
Wochen zu warten, bis alle Informationen vorliegen. Erst dann sollten
Versicherte prüfen, ob ein Kassenwechsel für sie wirklich vorteilhaft
ist."
Kurzinformation zu gesetzlichen Änderungen:
Das neue Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der
Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) bringt
mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Finanzen der Krankenkassen,
aber auch deutliche finanzielle Einschnitte. Zum 1. Januar 2015 wird
der gesetzlich festgelegte Beitragssatz zur Gesetzlichen
Krankenversicherung um 0,9 % von 15,5 auf 14,6 % abgesenkt. Die
allermeisten gesetzlichen Kassen kommen mit diesem geringeren Beitrag
aber nicht aus. Sie dürfen daher einen sogenannten
"kassenindividuellen Zusatzbeitrag" erheben, der - anders als früher
- nun ebenfalls als Prozentsatz vom Einkommen des Kassenmitglieds
berechnet wird.
Eine aktuelle Übersicht der Zusatzbeiträge ist unter
www.gesetzlichekrankenkassen.de/zusatzbeitrag zu finden.
Zum Informationsdienst gesetzlicheKrankenkassen.de /
www.kassensuche.de:
Die Kassensuche GmbH ist Betreiberin der führenden
Online-Plattform zu den Gesetzlichen Krankenkassen
www.gesetzlicheKrankenkassen.de sowie des Vermittlerportals
www.makleraktiv.de. Mittels einer interaktiven Kassensuche können
Nutzer genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse
finden. Hintergrundinformationen zum Krankenversicherungssystem, zu
gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum
Kassenwechsel mit Musterschreiben und vieles mehr sind hier
kostenfrei abrufbar. Die Kassensuche GmbH kooperiert mit namhaften
Onlinemedien wie z.B. focus.de und stern.de, auf deren Seiten die
interaktive Krankenkassensuche ebenfalls bereits eingebunden ist.
Pressekontakt:
Kassensuche GmbH
Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt
Inga Oldewurtel
Tel. 0176-62261897
presse@kassensuche.de