Deutschlands Apotheker begrüßen die Pläne des
Bundesgesundheitsministeriums, Patienten einen gesetzlichen Anspruch
auf einen Medikationsplan einzuräumen, wenn sie fünf oder mehr
Medikamente einnehmen. Der Medikationsplan ist im jetzt bekannt
gewordenen Referentenentwurf zum E-Health-Gesetz vorgesehen, das den
Nutzwert der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erhöhen und den
Prozess ihrer Weiterentwicklung beschleunigen soll.
"Ein konsequent geführter Medikationsplan ist eine entscheidende
Voraussetzung für ein systematisches Medikationsmanagement, bei dem
gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten verhindert werden
können", sagte dazu Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Insofern begrüßen wir
grundsätzlich den Vorstoß zu einem E-Health-Gesetz und die damit
verbundene Absicht, die Vernetzung zwischen den Akteuren im
Gesundheitswesen voranzutreiben. Es ist gut, dass die Apothekerschaft
in die Erarbeitung des einheitlichen Medikationsplans klar
eingebunden wird. Allerdings wird es jetzt sehr darauf ankommen, die
relativ abstrakten Formulierungen im Gesetzentwurf in eine für
Patienten und Heilberufe praktikable Umsetzung zu bringen." Schmidt
weiter: "Die Apothekerschaft hat in Modellprojekten wie ARMIN bereits
wertvolle praktische Erfahrungen zur gemeinsamen pharmazeutischen
Betreuung von Patienten durch Ärzte und Apotheker gesammelt. Diese
bringen wir natürlich gerne in den weiteren Prozess ein."
Zum Hintergrund: Ein Medikationsplan ist eine Aufstellung, in der
alle individuell benötigten Arzneimittel mit den relevanten
Einnahmehinweisen aufgeführt sind - sowohl von Ärzten verordnete als
auch aus der Selbstmedikation stammende. Das Modellprojekt ARMIN
(Arzneimittelinitiative Sachsen Thüringen) setzt das gemeinsame
"Zukunftskonzept Arzneimittelversorgung" von Apothekern und Ärzten
mit verschiedenen Modulen zu Wirkstoffverordnung, Medikationskatalog
und Medikationsmanagement um.
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