Richtige Zielvorgabe, aber die klaren
Entscheidungsstrukturen fehlen. So lautet die Einschätzung der
Vorstandsvorsitzenden des IKK e.V. zum jetzt vorgelegten
Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation
und Anwendung im Gesundheitswesen, dem E-Health-Gesetz.
"Wir begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium eine klare
Ansage für die Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte
macht. Die richtigen Ansätze laufen jedoch ins Leere aufgrund der
weiterhin unklaren Entscheidungsstrukturen", kritisiert Hans-Jürgen
Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.
Zwar enthalte der Gesetzesentwurf verbindliche Rahmen- und
Organisationsbedingungen, wie etwa Zeitpläne und
Sanktionsandrohungen. "Was fehlt, ist jedoch eine klare
Entscheidungsbefugnis der Krankenkassen", sagt Hans Peter Wollseifer,
Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Die Politik ignoriere nach wie
vor, dass allein die Arbeitgeber und Versicherten für Kosten der
Gesundheitskarte aufkommen.
Um den Forderungen nach einer verbindlichen Online-Anbindung
Nachdruck zu verleihen, hat der IKK e.V. auf seiner Website eine
Kostenuhr installiert, die sekündlich aktualisiert wird. "Jeder soll
sehen, wie viel Geld fließen muss, bis auch die Versicherten endlich
den Nutzen spüren", so die Vorstandsvorsitzenden.
Die eGK-Kostenuhr befindet sich auf der Homepage unter
www.ikkev.de.
Pressekontakt:
Fina Geschonneck, Telefon 030-202491-11, E-Mail:
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