Weder der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) noch der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) sind Fälle von Prämienzahlungen für Krankenhauseinweisungen im Land bekannt. Die Diskussion, die hierzu in den vergangenen Tagen in Gang gesetzt wurde, ist aus Sicht beider Institutionen überzogen und nicht stichhaltig.
"Überweisungsprämien sind Gelder, die die brandenburgischen Ärzte ablehnen. Sollten uns jedoch derartige Fälle in irgendeiner Form benannt werden, zieht das für die betreffenden Mediziner ohne Frage eine berufsrechtliche Konsequenz nach sich. Denn laut unserer Berufsordnung ist eine Zuweisung von Patienten durch Entgelt nicht gestattet und widerspricht zudem dem ärztlichen Handeln. Wer diese Praktiken betreibt, schadet letztlich auch dem Ansehen der gesamten Ärzteschaft", betont Dr. Udo Wolter, Präsident der LÄKB.
Für die Ärzte in Brandenburg steht die medizinische Versorgung ihrer Patienten im Vordergrund, wobei niedergelassene sowie angestellte Ärzte gemeinsam die Verantwortung hierfür tragen. Der Gesetzgeber hat dabei gerade auf die engere Vernetzung beider Versorgungsformen viel Wert gelegt und neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit - wie beispielsweise Integrationsverträge - geschaffen.
"Die Debatte um Zuweisungen verunsichert die Patienten im Land, was die Ärztekammer und auch die Landeskrankenhausgesellschaft aus zahlreichen Gesprächen erfahren haben. Aus diesem Grund rufen wir zu einer sachlichen und differenzierten Diskussion in Brandenburg auf", erklärt der Geschäftsführer der LKB, Dr. Jens-Uwe Schreck.
Hintergrund:
Zur Debatte um Patientenzuweisungen haben auch die Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft Stellung bezogen. Alle drei betonen, dass für Bestechung und Korruption im Gesundheitswesen kein Platz sein dürfe. Die Mediziner in allen Landesorganisationen müssten der Verunsicherung der Bevölkerung begegnen.