Rechtliche Grauzone kann Spielzeugrichtlinie aushebeln
- Gefährliche Weichmacher aus Faschingsartikeln fast verschwunden
- Tipps für unbeschwerten Karnevalsspaß
DEKRA warnt vor leicht entflammbaren Faschingsartikeln. Manche
Masken und Perücken können leicht Feuer fangen, langanhaltend brennen
und Narren und Jecken verletzen, zeigen Tests. Eine Grauzone bei den
gesetzlichen Regelungen macht es möglich.
DEKRA prüfte im Vorfeld der Spielwarenmesse in Nürnberg
anonymisiert aus Marktforschungsgründen Faschingsmasken und -perücken
aus Internetshops (Zombie, Pirat, Totenschädel, Teufel und Affe).
Alle durchliefen den standardisierten Entflammbarkeitstest gemäß
Spielzeugrichtlinie. Vier Masken erwiesen sich als schwer entflammbar
oder selbstlöschend. Eine Maske (Affe) fiel komplett durch: Es
brannten nicht nur die Haare lichterloh, auch die Gesichtsmaske aus
Latex fing sofort Feuer und brannte großflächig - eine große Gefahr
für die Träger.
Eine rechtliche Grauzone macht es möglich. Die brandgefährliche
Affenmaske trug kein CE-Kennzeichen und den Altershinweis "älter als
14 Jahre". "Damit fällt das Produkt nicht mehr unter die strengen
Vorschriften der Spielzeug-Richtlinie, die diesen
Entflammbarkeitstest vorschreibt", erläutert Werner Leistner,
Produktexperte bei DEKRA. "Das kann dann kritisch werden, wenn der
bestimmungsgemäße Gebrauch eine Nutzung durch jüngere Kinder und
Jugendliche nahelegt. Unabhängig davon ist die leichte
Entflammbarkeit natürlich auch für ältere Jugendliche und Erwachsene
eine Gefahr."
Eine positive Entwicklung beobachten die DEKRA Produktexperten
beim Einsatz von potenziell gefährlichen Weichmachern in
Faschingsmasken. Sie finden sich weit seltener und in geringerer
Menge in den Artikeln, belegen die aktuellen Tests. Die mittlerweile
streng reglementierten Phthalat-Weichmacher sind kaum mehr
nachweisbar. Bei den Tests konnten geringe Mengen an polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), insbesondere Naphtalin,
gefunden werden.
Vor wenigen Jahren fanden sich bei ähnlichen Prüfungen häufig als
gefährlich eingestufte Weichmacher. Die DEKRA Produktprüfer schließen
daraus, dass es der Industrie offensichtlich gelungen ist, diese
nunmehr reglementierten Weichmacher durch unbedenkliche Alternativen
zu ersetzen oder bei der Produktion zu vermeiden.
Die DEKRA Produktprüfer haben mehrere Tipps für den Kauf von
Kinder-Faschingsartikeln, um das Risiko von Schadstoffbelastung oder
Feuergefahr gering zu halten:
- Importeur- oder Herstellerangaben auf der Verpackung
- Warnhinweise mit Altersangabe "ab 3 Jahre"
- CE Kennzeichnung
- Hochwertige Anmutung
- Bei Teer- oder Lösungsmittel-Geruch Maske vor Gebrauch gründlich
auslüften lassen
Die DEKRA Experten präsentieren ihr Know-how rund um das Thema
Spielzeugprüfung auf der Spielwarenmesse in Nürnberg vom 28. Januar
bis 2. Februar 2015: Stand 11.1, D-01
Bildmaterial: www.dekra.de/pressemitteilungen
Bildunterschrift:
Manche Faschingsartikel können leicht Feuer fangen (Symbolfoto)
Bild: DEKRA/Popp
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