„Schlichtungsstellen für Meinungsverschiedenheiten gibt es heute bei den Rechtsanwälten und sogar im Nahverkehr, bei den deutschen Pfandleihern ebenso wie für die Post und im Autohandel. Bei Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse, etwa über die Verweigerung von Leistungen, stehen die 70 Millionen gesetzlich Versicherten noch immer weitgehend alleine da“, kritisierte der Präsident des Heilbäder-Verbands, Klaus Holetschek. Die zahlreichen Beratungstelefone der Krankenkassen seien für Patienten beim Streit mit Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern zwar hilfreich, als neutrale Schlichter im Streit mit der Kasse selbst aber denkbar ungeeignet.
Der Bayerische Heilbäder-Verband unterstützt deshalb jetzt die beschleunigte Einführung des von der bayerischen Staatsregierung geplanten Patientenbeauftragten. Dieser Patientenbeauftragte soll nach Plänen der Staatsregierung mit seinen Mitarbeitern Versicherte unterstützten, denen möglicherweise unberechtigt Kassenleistungen vorenthalten werden. Holetschek: „Die Zuständigkeit dieses „Ombudsmanns“ muss ausdrücklich auch auf den Bereich der Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen ausgeweitet werden. Wie die Praxis zeigt, ist dort der Bedarf am größten.“
Fakt ist: Trotz steigenden Bedarfs durch die Überalterung der Gesellschaft werden die Genehmigungsfilter für ambulante Kurmaßnahmen immer dichter. So hat der Medizinische Dienst, ein kasseneigener Begutachtungsservice, im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben mehr als die Hälfte der vorgelegten Anträge für ambulante Vorsorgekuren abgelehnt. Bei der ambulanten Reha lag die Quote bei 32 Prozent. Die Folge: Bei vielen Krankenkassen gingen die Ausgaben für die ambulanten Vorsorgekuren nochmals zurück: bei der AOK Bayern beispielsweise um fast fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2008: 3,8 Mio. Euro, 2007: 4,0 Mio. Euro).
„Aus welchen Gründen auch immer ignorieren die Kassen, dass sich durch verstärkte Einbindung der ganzheitlich ausgerichteten Kuren bei den Gesundheitsausgaben dreistellige Millionenbeträge sparen ließen“, sagt Holetscheck. Er verweist auf wissenschaftliche Studien, wonach bei Patienten die Behandlungskosten im Jahr nach der Kur um 62 Prozent, die Krankschreibungen in den fünf Jahren nach der Kurmaßnahme um 60 Prozent zurückgehen. „Wissenschaftlich untermauert ist auch die Tatsache, dass ein Euro Ausgaben für Prävention letztendlich den Krankenkassen später drei Euro Ausgaben für die Krankheitsbehandlung spart. Wer das ignoriert handelt kurzsichtig“, meint der Heilbäder-Präsident.