Viele Menschen glauben, dass Stevia der einzige natürliche Süßstoff ist und, dass das Süßkraut risikoarmes Süßen ermöglicht. Die Redaktion des Gesundheitsportals www.imedo.de informiert heute darüber, dass Stevia mit Vorsicht zu genießen ist, da die süßen Blätter und der daraus gewonnene Süßstoff möglicherweise nicht unschädlich sind.
Stevia ist die allgemein übliche Kurzbezeichnung für Stevia rebaudiana bertoni. Neben Stevia sind auch die Bezeichnungen Süßkraut, Süßblatt und Honigkraut bekannt. Bei Stevia rebaudiana handelt es sich um eine Pflanze aus der Gattung der Stevien, die zur Familie der Korbblütler gehört. Auch die Bezeichnung Steviosid ist üblich für das Glycosid des Diterpens Steviol, das einen stark süßen Geschmack hat. Es stammt aus den Blättern der Stevia Pflanze. Das aus den Steviablätten gewonnene Süß-Extrakt enthält vorwiegend Steviosid. Die Pflanze ist seit Jahrhunderten bekannt und, in den Ländern in denen Stevia vorkommt, auch als natürlicher Süßstoff und Mittel zur Verminderung der männlichen Fruchtbarkeit verwandt. Zu diesen Ländern gehören die südamerikanischen Länder Brasilien und Paraguay. Zur Süßung können die getrockneten Blätter oder die industriell gewonnenen Konzentrate verwendet werden.
Stevia als Zuckerersatz
Die wissenschaftlichen Akten über Stevia sind noch längst nicht geschlossen. Die bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse sind weit weniger positiv als viele Stevia-Verwender glauben. In Asien wird Stevia trotz der wissenschaftlichen Studien und Veröffentlichungen noch als Zuckerersatz verwendet.
Stevia ist noch nicht zugelassen
Momentan ist Stevia in der Europäischen Union weder als Lebensmittel noch als Süßungsmittel (Süßstoff) zugelassen. Studien zeigen, dass Steviol möglicherweise mutagen und genotoxisch sein könnte und die Sicherheit durch weitere Studien nachzuweisen ist. Sicher dagegen ist eine minimale toxische Wirkung von Stevia, die durch Tierversuche an Ratten, Hamstern und Mäusen belegt ist. Daraus lassen sich aber nicht in jedem Falle Empfehlungen für den Menschen ableiten. Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) wurde ein ADI-Wert für Stevia von bis zu 4 Milligramm je Körperkilogramm festgelegt. Der ADI-Wert gibt an, wie viel des Zusatzstoffes der Mensch jeden Tag gefahrlos aufnehmen kann. Die Abkürzung ADI steht für Accetable Dialy Intake. Daraus ist zu schließen, dass Stevia nicht grundsätzlich unbedenklich ist. Andernfalls hätte Stevia den GRAS-Status erhalten. Die Abkürzung GRAS steht für Generally Recognized As Safe. Diesen Status vergibt die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) für Substanzen wie beispielsweise Lebensmittelzusatzstoffe, die allgemein als sicher angesehen werden. Die Süßstoffe Thaumatin und Aspartam-Acesulfam-Salz werden von der WHO und der FAO im Gegensatz zu Stevia als völlig unbedenklich eingestuft und haben die ADI-Bewertung: "Keine Beschränkung".
Seit Jahrhunderten wird Stevia in südamerikanischen Ländern als Verhütungsmittel eingesetzt. Stevia hat scheinbar Einfluss auf das männlichen Reproduktionssystem und in Tierversuchen führt Stevia zur passageren Unfruchtbarkeit der männlichen Ratte. Studien, die Stevia negative Wirkungen zuschreiben, müssen kritisch betrachtet werden. Eindeutige Aussagen zu Stevia lassen sich vor dem momentanen Kenntnisstand nicht machen. Allerdings lässt sich die Aussage, dass Stevia sicher und ungefährlich ist, noch weniger belegen. Vorsichtshalber sollte Stevia kein Bestandteil der menschlichen Ernährung sein. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Sicherheit und Ungefährlichkeit eindeutig belegt ist. Erst dann ist Stevia den anderen Süßstoffen gleichzustellen und hat eine ähnliche Sicherheit, wie die zugelassenen.
Stevia: Ein süßes Pulver
Stevia ist 70 bis 450 mal so süß wie Haushaltszucker und liegt damit im Bereich der Süßkraft anderer Süßstoffe. Lediglich die Süßstoffe Sucralose, Thaumatin und Neohesperidin-Dihydrochalcon weisen eine höhere Süßkraft als Stevia auf. In Ländern wo Stevia erlaubt ist, ist das Süßungsmittel in Pulverform erhältlich. Die in Deutschland eingeführten und meist widerrechtlich verkaufen Produkte entsprechen häufig nicht den für Lebensmittel grundsätzlich notwendigen Anforderungen an die Hygiene. Rechtlich bewertet ist Stevia in der Europäischen Union ein neuartiges Lebensmittel (Novel Food) und unterliegt daher der Novel Food Verordnung. Stevia kann in der EU erst nach Zulassung in den Handel gelangen. Ein Zulassungsantrag wurde bereits abgelehnt: Steviosid ist in der Europäischen Union nicht als Süßstoff (Lebensmittel-Zusatzstoff) zugelassen, da die Sicherheitsstudien zur Steviosid nicht ausreichen, die Unbedenklichkeit zu belegen. Auch die Pflanze und ihre Blätter selbst wurden von der EU-Kommission aus diesem Grunde nicht als Novel Food zugelassen. In vielen Ländern der Welt (außer Israel, Brasilien, Neuseeland, Australien, China, Südkorea, Thailand und Japan) darf Stevia nicht eingesetzt werden. In den USA ist Stevia als Süßstoff durch die FDA verboten. Es darf dort nur als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. In der EU und damit auch in Deutschland ist untersagt, Stevia in welcher Form auch immer als Süßstoff in Verkehr zu bringen. Momentan befindet sich die EU-Kommission in der weiteren Entscheidungsphase zu Stevia. Mit einer Zulassung oder einem Verbot von Stevia sollte nicht vor 2010 gerechnet werden.
Stevia Süßpulver aus dem Internet Shop
Grundsätzlich ist Stevia ein praktisch kalorienfreier Süßstoff, der auch für die diabetesgerechte Ernährungsweise geeignet ist. Das aus den Blättern der Pflanze gewonnene Süßmittel ist nicht kariogen und hat einen Geschmack, der dem des Haushaltszuckers (Saccharose) sehr nahe kommt. Für viele Menschen sind andere Süßstoffe wie Aspartam kein Alternative, da sie fälschlicher Weise annehmen, dass diese gesundheitsschädlich sind. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass es keine wissenschaftliche Beweise und noch nicht einmal Hinweise gibt, dass die acht bisher zugelassenen Süßstoffe eine wie auch immer geartete Schädlichkeit aufweisen. Stevia-Interessenten können momentan in Deutschland nur die Pflanze kaufen oder Stevia Süßpulver im Internet bestellen. Aus hygienischen und rechtlichen Gründen sowie im Sinne des gesundheitlichen Schutzes sollten Verbraucher aber darauf vorsichtshalber verzichten, um ihre Gesundheit nicht zu gefährden.
In der Europäischen Union sind momentan acht Süßstoffe zugelassen:
1.Acesulfam-Kalium (E-950), 130 - 200 x süßer als Zucker, endeckt von Karl Clauß (1967)
2.Aspartam (E-951), 200 x süßer als Zucker, entdeckt von James M. Schlatter (1965)
3.Aspartam-Acesulfam-Salz (E-962), 350 x süßer als Zucker
4.Cyclamat (E-952), 30 - 50 x süßer als Zucker
5.Saccharin (E-954), 300 - 500 x süßer als Zucker, entdeckt von Constantin Fahlberg / Ira Remsen (1878)
6.Sucralose (E-955), 600 x süßer als Zucker, endtdeckt vonShashikant Phadnis (1975)
7.Thaumatin (E-957), 2.000 - 3.000 x süßer als Zucker, Erstbeschreibung 1855
8.Neohesperidin-Dihydrochalcon (E-95, 400 - 600 x süßer als Zucker, entdeckt von Horowitz und Gentili (1963)
Süßstoffe lösen keinen Hunger aus und können beim Abnehmen helfen
Wissenschaftliche Studien beweisen eindeutig, dass die zugelassenen Süßstoffe weder Hunger noch Appetit auslösen. Außerdem haben sie keine Mastwirkung und finden keinen Einsatz als Mastmittel. Süßstoffe haben keinen Einfluss auf den Blutzucker- und Insulinspiegel. Süßstoffe nehmen keinen Einfluss auf die Hunger-Sättigungsregulation: Wissenschaftliche Studien beweisen, dass Süßstoffe bei der Gewichtsreduktion und der Gewichtsstabilisierung helfen können. Allein durch den Einsatz von Süßstoff können Übergewichtige jedoch nicht abnehmen, da Süßstoffe nicht automatisch schlank machen. Ob Stevia im Rahmen einer Gewichtsreduktion positive Wirkungen hat, ist wissenschaftlich noch nicht nachgewiesen.
Stevia nicht oder nur mit Vorsicht genießen
Da es eine Reihe anderer natürlicher Süßstoffe gibt, die im Gegensatz zu Stevia nachgewiesenermaßen nicht schädlich sind, können diese bis zur Zulassung von Stevia problemlos verwendet werden. Wer Stevia über Internet Shops oder aus dem Gartenhandel erwirbt, muss sich darüber im Klaren sein, dass es möglicherweise gefährlich ist. Es schädigt wahrscheinlich die Fruchtbarkeit und könnte sogar krebserregend sein. Zudem gibt es Hinweise, dass Stevia gentoxisch sein könnte. Vor diesem Hintergrund sollte Stevia mit Vorsicht oder besser überhaupt nicht verzehrt werden.
Eine wissenschaftlich fundierte Abhandlung zum Thema Süßstoff hat die Redaktion des Gesundheitsportals www.imedo.de für Sie in den imedo-Gesundheitsnews unter dem Titel "Mit Süßstoff abnehmen?" zusammengefasst (http://gesundheitsnews.imedo.de/news/1012529-mit-susstoff-abnehmen).
In der imedo-Gruppe "Abnehmen" finden Sie über 500 Menschen, die sich über das Thema austauschen sowie Erfahrungsberichte und Therapiebewertungen: http://www.imedo.de/group/overview/index/16-abnehmen
Das umfassende Medizinlexikon auf imedo.de bietet unter anderem auch Einträge zum Thema Süßstoffe: http://www.imedo.de/medizinlexikon/suessstoffe
Wissenschaftliche Quellen:
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/8143647?dopt=Abstract
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/12130868?dopt=Abstract
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/3887402?dopt=Abstract
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