Der aktuelle Referentenentwurf für ein Gesetz zur
Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen ist unnötig, da bereits
vorhandene Sanktionsinstrumente ignoriert werden, anstatt diese
auszubauen, bemängeln Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
und Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: "Statt die
Heilberufe unter Generalverdacht zu stellen und das Land
flächendeckend mit Sonderstaatsanwaltschaften zu überziehen, sollte
der Gesetzgeber vielmehr die Möglichkeiten der
Selbstverwaltungskörperschaften stärken, um die wenigen schwarzen
Schafe im Gesundheitswesen, die es im Übrigen in allen Bereichen der
Gesellschaft gibt, noch konsequenter sanktionieren zu können. Zudem
sollte die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und
Staatsanwaltschaften gefördert und entsprechende Schnittstellen
verbessert werden."
"Es gibt bereits sehr etablierte berufs- und sozialrechtliche
Sanktionierungsmöglichkeiten", ergänzt BZÄK-Präsident Dr. Peter
Engel. "Das zahnärztliche Berufsrecht greift umfassend. Damit steht
Bestechlichkeit auch jetzt schon unter Strafe - bis hin zum Entzug
der Approbation, was einem Berufsverbot gleichkommt. Mehr
Rechtsaufwand löst nicht das Problem, sondern schafft nur Mehraufwand
für alle."
KZBV und BZÄK gehen einer Null-Toleranz-Politik nach. Jeder
Rechtsbruch ist einer zu viel und wird im Interesse von Versicherten
und Patienten unnachgiebig verfolgt.
Pressekontakt:
KZBV: Kai Fortelka
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BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer
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