Im Hinblick auf die heutige Entscheidung des BGH
weist der Leiter der Erlanger Samenbank, Dr. med. Andreas Hammel,
darauf hin, dass spätestens seit 2000 alle Behandlungsdaten zur
Samenspende in Deutschland sowohl von Kinderwunschärzten, als auch
von Samenbanken aufbewahrt werden, damit Spenderkinder ihr
Auskunftsrecht geltend machen können.
Auch sind alle Samenspender seit dieser Zeit und in vielen Fällen
schon früher darüber informiert, dass sie nicht anonym bleiben und
die Kinder ein Recht auf Kenntnis der Identität des Samenspenders
haben. Die meisten Samenspender der Erlanger Samenbank sehen dies als
selbstverständlich an und stehen einem späteren Treffen mit
Nachkommen aus ihrer Samenspende offen gegenüber.
Dennoch besteht in vielen Bereichen weiterhin Rechtsunsicherheit.
So verbleibt die Dokumentation dieser wichtigen Daten allein in
den Händen von Privatleuten, also Ärzten und Samenbankbetreibern.
Unklar ist, wo und von wem diese sensiblen Daten aufbewahrt werden,
wenn Arztpraxen oder Samenbanken erlöschen.
Ebenso sind Samenspender theoretisch nicht vollständig vor
unterhalts- und erbrechtlichen Ansprüchen von Spenderkindern
geschützt. Auch wenn bis heute noch NIEMALS in Deutschland ein Fall
bekannt wurde, in dem ein Spenderkind nach medizinischer Behandlung
versucht hätte, die Vaterschaft des Samenspenders feststellen zu
lassen.
Es ist dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber endlich handelt
und den Samenspender rechtsverbindlich von theoretisch bestehenden
Unterhalts- und Erbforderungen freistellt.
Auch sollten Väter nach einer Samenspende nicht Väter zweiter
Klasse sein, die sich der Möglichkeit ausgesetzt sehen, dass ihr Kind
später die Vaterschaft anfechten kann. Dies widerspricht dem
Gleichheitsgrundsatz, da beispielsweise rechtskräftig adoptierte
Kinder nicht die Möglichkeit haben, die Vaterschaft des Adoptivaters
anzufechten.
1. Wir Ärzte der Erlanger Samenbank fordern, dass die
Dokumentation der Spenderdaten auf ein zentrales deutschlandweites
Melderegister übertragen wird, an das sich Menschen wenden können, um
langfristig und sicher Auskunft über Ihre genetische Herkunft zu
erfahren.
2. Wir fordern, dass der Gesetzgeber regelt, in welcher Form
Spenderkinder das Auskunftsrecht über ihre genetische Herkunft
wahrnehmen können. Genügen Angaben zu körperlichen und sozialen
Merkmalen oder sind hier zu jedem Zeitpunkt Angaben zur
Identität/Wohnort des Spenders gemeint.
3. Wir fordern, dass Samenspender gesetzlich vor
Unterhaltsforderungen von Müttern oder Spenderkindern geschützt
werden.
Pressekontakt:
Dr. med. Andreas Hammel
Frauenarzt
Gynäkologische Endokrinologie & Reproduktionsmedizin
Ärztlicher Leiter der Erlanger Samenbank
Erlanger Samenbank der ivf-Gesellschaft zur Förderung der
Reproduktionsmedizin mbH
Nägelsbachstraße 12
91052 Erlangen
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Telefon 09131/89 84 11
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