Gute Nachrichten für alle Menschen, die chronisch unter
Verstopfung leiden: Ab dem 01. Februar 2015 ist die Dulcolax® Dragées
100er Packung bei bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen zur
Behandlung einer begleitenden Verstopfung voll verordnungs- und
erstattungsfähig. Der behandelnde Arzt kann es beispielsweise bei
Patienten, die wegen eines Tumorleidens, Mukoviszidose oder
chronischer Niereninsuffizienz in Behandlung sind, Opiate einnehmen
oder vor einem diagnostischen Eingriff stehen, verordnen.
Allerdings muss der Arzt Dulcolax® auf einem roten Rezept
verordnen - ansonsten ist die Erstattungsfähigkeit nicht gegeben.
Bisher konnte der Arzt zur langfristigen Therapie von Verstopfung nur
zweimal die 40er Packung verschreiben. Da Zuzahlungen nicht pro
Rezept, sondern pro aufgeführten Artikel geleistet werden, mussten
Patienten bisher 10 Euro zuzahlen. Nun ist endlich eine Verordnung
der größeren Packung möglich und der Patient spart eine komplette
Zuzahlung, also 5 Euro.
Die Dulcolax® Dragées 100er Packung wird zur dauerhaften Therapie
von Verstopfung eingesetzt und reicht für etwa 90 bis 100 Tage. Der
enthaltene Wirkstoff Bisacodyl wird in einer aktuellen
Expertenleitlinie als Mittel der ersten Wahl empfohlen*. Dulcolax®
Dragées wirken planbar über Nacht und befreien am nächsten Morgen -
für einen unbeschwerten Tag.
*Andresen et al. (2013): S2k-Leitlinie Chronische Obstipation
Den Pflichttext von Dulcolax® finden Sie hier:
http://medipresse.de/kunden/boehringer/index.html
Pressekontakt:
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Aileen Apitz
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