Nachlassverwaltern, Testamentsvollstreckern und Gerichtsvollziehern begegnen bei ihrer Arbeit häufig Münzen. Sie sind nun in der Pflicht, eine sogenannte optimale Verwertung vorzunehmen. Das bedeutet, sie müssen den höchstmöglichen Erlös für die Münzen erzielen. Erfolgt dies nicht, kann der Verwerter in die Haftung genommen werden. Allerdings setzt bereits die Wertermittlung tiefgehende Fachkenntnisse voraus. Auf muenzenankauf.net finden Angehörige der oben genannten Personengruppen geeignete Ansprechpartner zum Thema Wertermittlung und Ankauf von Münzen.
Der Münzenankauf als erster Schritt in Richtung optimale Verwertung
Die Ermittlung des tatsächlichen Münzenwertes durch einen Experten bildet die Basis für den Ankauf der Münzen und zugleich die Grundlage für deren Verkauf. Auf Wunsch wird von dem mit der Wertermittlung betrauten Sachverständigen ein schriftliches Gutachten erstellt. Für den sich in der Regel daran anschließenden Verkauf stehen zwei Wege offen: Einerseits ist die Versteigerung möglich, andererseits kann ein Barankauf der Münzen erfolgen. Für die Auktion werden die Münzen in einen gedruckten Katalog aufgenommen. Gleichzeitig wird die Präsentation über das Internet durchgeführt. Damit bekommt eine Vielzahl von Sammlern und Händlern die Möglichkeit, die Münzen zu sichten und Kaufinteresse zu bekunden. Am Ende ist der Interessent der Käufer, der den höchsten Preis zu zahlen bereit ist.
Dokumentation einer fachgerechten Verwertung schützt vor Haftungsansprüchen
Durch die Zusammenarbeit mit dem Auktions- und Handelshaus werden die Voraussetzungen für die Dokumentation einer fachgerechten Verwertung erfüllt. Das schützt vor Haftungsansprüchen. Bei Briefmarken ist das gleiche Verfahren anwendbar. Auch dafür stehen die Experten des Auktionshauses Dr. Reinhard Fischer zur Verfügung.