Luftballons sollten möglichst nicht mit dem
Mund aufgepustet werden, heißt es in der aktuellen "Apotheken
Umschau" unter Berufung auf Empfehlungen des Bundesamts für
Verbraucherschutz. Luftballons können hohe Mengen krebserregender
Nitrosamine enthalten, die bei der Herstellung von Kautschuk
entstehen. In einer aktuellen Veröffentlichung wurden in 15 von 79
Proben die Grenzwerte zum Teil erheblich überschritten. Schon seit
2009 ist für die Verpackung der Warnhinweis vorgeschrieben, zum
Aufblasen eine Pumpe zu verwenden.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 2/2015 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de