Österreich führt Helmpflicht für Kinder ein
Pro Jahr registriert der Deutsche Skiverband etwa 6.000 Kopfverletzungen beim Skifahren, in Österreich kommt es allein bei Kindern unter 15 Jahren zu rund 8.000 Unfällen auf der Piste. Viele der Kopfverletzungen könnten laut Experten durch eine Helmpflicht auf der Skipiste vermieden werden. Nach Informationen der D.A.S. führt Österreich für den kommenden Winter eine Skihelmpflicht für Kinder bis zum 15. Lebensjahr ein.
Hintergrundinformation:
Kollisionen unter Skifahrern haben oft erhebliche Kopfverletzungen zur Folge, laut Deutschem Skiverband DSV 6.000 jeden Winter. 80 % davon könnten durch das Tragen eines Helms vermieden werden. Im beliebten Skiparadies Österreich werden pro Jahr ca. 8.000 Skiunfälle von Kindern unter 15 Jahren registriert. Zwar setzen Verbände wie der DSV mehr auf die Vernunft des Einzelnen als auf Gesetze. In Österreich wird nun jedoch eine gesetzliche Helmpflicht für Kinder eingeführt.
Die Neuregelung: Ab Wintersaison 2009/2010 dürfen in Österreich Kinder bis zum 15. Lebensjahr nur noch mit Helm Skifahren. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Erziehungsberechtigten. In Österreich liegt eine solche Regelung in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Diese haben sich im August 2009 darauf geeinigt, zum Winter einheitliche Landesgesetze zu erlassen. Vorreiter ist das Bundesland Niederösterreich: Dort besteht bereits eine Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahre, die bis zum Jahr 2012 getestet wird. Verstöße sollen in der Testphase allerdings noch nicht bestraft werden. Wie die länderübergreifende Helmpflicht in Österreich genau aussehen soll, steht nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung noch nicht fest. Unklar ist, ob bestimmte Helme vorgeschrieben werden, wer die Einhaltung der Vorschriften überwacht und welche Sanktionen es bei Nichtbeachtung geben wird. Möglicherweise orientiert man sich am Nachbarn Italien: Dort besteht eine Skihelmpflicht für Kinder bis 14 Jahre, deren Einhaltung von speziellen Polizisten kontrolliert wird und auf deren Missachtung Geldbußen stehen.