Ab dem 15. März 2015 erhalten Frauen die ''Pille
danach'' rezeptfrei in Apotheken. Der Bundesrat hat heute einer
Änderung der entsprechenden Verordnung zugestimmt. "Eine umfassende
Beratung ist bei der ''Pille danach'' auch in der Selbstmedikation
unverzichtbar. Wir Apotheker werden dies leisten, denn kompetente und
diskrete Beratung gehört zu unseren alltäglichen Aufgaben", sagt Dr.
Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.
Die Bundesapothekerkammer hat zur ''Pille danach'' umfangreiche
Handlungsanweisungen zur Beratung in Apotheken mit dem
Bundesgesundheitsministerium, den Frauenärzten und anderen
Beteiligten abgestimmt. Empfohlen wird darin, die ''Pille danach'' nur
an die betroffene Frau persönlich abzugeben, aber im Regelfall nicht
an einen Boten. Eine Abgabe "auf Vorrat" ist nicht vorgesehen. Im
Einzelfall soll der Frau ein Arztbesuch empfohlen werden. Kiefer:
"Mädchen unter 14 Jahren sollten sich bei der Anwendung von
Notfallverhütungsmitteln ärztlich beraten lassen. Sie bekommen diese
Medikamente im Regelfall nicht in der Selbstmedikation." Bei
minderjährigen Frauen empfiehlt die Bundesapothekerkammer Apothekern,
die Beratung mittels einer Checkliste zu dokumentieren. Die
gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten von
Notfallverhütungsmitteln nur für Frauen bis zum 20. Geburtstag,
sofern der Arzt ein entsprechendes Rezept ausgestellt hat.
Notfallverhütungsmittel sollten so früh wie möglich nach dem
ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden, je nach Präparat
innerhalb von 72 bis 120 Stunden. Die ''Pille danach'' ist für den
Ausnahmefall gedacht und ersetzt keine regulären Verhütungsmethoden.
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