Prävention - Darmkrebs lässt sich sehr gut heilen,
wenn er früh genug erkannt wird oder sogar durch die Erkennung von
Vorstufen ganz vermeiden. Anlässlich des Darmkrebsmonats März rief
KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann die Versicherten auf, die
Vorsorgeangebote stärker wahrzunehmen.
"Nach wie vor nutzen zu wenige die angebotenen Maßnahmen zur
Früherkennung von Darmkrebs", sagte Vorstand Dipl.-Med. Regina
Feldmann von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). "Für die
Entscheidung des Patienten für oder gegen eine Untersuchung ist es
wichtig, dass er gut informiert ist. Hier fällt gerade auch den
Hausärzten eine wichtige Rolle bei der Beratung und Motivation der
Patienten zu", sagte Feldmann.
Die präventive Koloskopie gibt es seit dem Jahr 2002. Laut einer
aktuellen Analyse des Zentralinstitutes für die kassenärztliche
Versorgung in Deutschland (Zi) haben bis zum Jahr 2013 nur etwa 5,4
Millionen anspruchsberechtigte Versicherte das Angebot genutzt. Dies
entspricht einer über alle Jahre seit Einführung des Angebotes
kumulierten Teilnahmerate von 20,8 Prozent der Männer und 23 Prozent
der Frauen. "Das ist deutlich zu wenig", betonte Feldmann,
"schließlich ist Darmkrebs die zweithäufigste Krebsart bei Männern
und Frauen. Etwa 26.000 Menschen sterben jährlich daran. Dabei lässt
sich Darmkrebs früh erkannt sehr gut heilen und durch die frühzeitige
Erkennung und Entfernung von Vorstufen vielfach sogar vermeiden",
betonte Feldmann.
Das Früherkennungsprogramm Darmkrebs richtet sich aktuell an
Männer und Frauen ab 50 Jahren. Es umfasst neben der Beratung den
Okkultbluttest und die präventive Darmspiegelung. Bis zum Jahr 2016
sieht das 2013 in Kraft getretene Krebsfrüherkennungs- und
Krebsregistergesetz eine Neugestaltung der Darmkrebsfrüherkennung
vor. Zukünftig soll es unter anderem ein schriftliches
Einladungsverfahren zum Screening geben. Die Altersgrenzen sollen
künftig an den aktuellen Stand des medizinischen Wissens angepasst
werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 162.650 an
der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und
Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische
Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland
sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen
und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise
zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und zum Leistungsspektrum
der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als
Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des
öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter:
www.kbv.de.
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