fit und munter - Plötzlicher Tod des Praxisinhabers – Was passiert mit der Praxis?

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Plötzlicher Tod des Praxisinhabers – Was passiert mit der Praxis?

- Praxisabsicherung für den Todesfall -
Mit 64 Jahren in den Ruhestand gehen und die eigene, seit vielen Jahren geführte Praxis mit den Stammpatienten an einen geeigneten Nachfolger zu einem attraktiven Preis veräußern. Dies ist die Wunschvorstellung der meisten Praxisinhaber. Was ist jedoch, wenn der Praxisinhaber plötzlich stirbt und dieser gar keine Gelegenheit mehr hat, die Praxisübergabe vorzunehmen?

Steht keine helfende Hand, etwa ein Praxispartner oder ein niedergelassener Arzt aus dem Familien-/Bekanntenkreis, zur Verfügung, werden die Erben mit einem meist für sie undurchsichtigen Dickicht aus Vorgaben und Regularien des Gesundheitswesens konfrontiert. Kompliziert wird es bereits bei der Kassenzulassung. Rein formal endet nach § 95 Abs. 7 SGB V die Zulassung mit dem Tod. Es kann jedoch beantragt werden, die Zulassung nachzubesetzen. Hierbei stellt sich dann die Frage, ob der Zulassungsausschuss aufgrund einer Überversorgung die Zulassung nicht doch einzieht. Wenn nicht, kann die Zulassung allerdings dennoch an den Zulassungsausschuss zurückfallen, nämlich dann, wenn es den Erben nicht gelingt, innerhalb von 6 Monaten einen Nachfolger zu finden. Bei den meisten Erben fangen die Probleme aber meist schon vorher an: Was genau ist die Kassenzulassung überhaupt, wo liegen die Unterlagen in der Praxis dazu und welche „Behörde“ ist zuständig?

Auch die Patienten werden sich ggf. eine Alternative suchen, insbesondere wenn es sich um eine Einzelpraxis gehandelt hat – dann droht ein schleichender Verfall der Praxis. Dies bedeutet für die Erben, dass Personal entlassen, noch laufende Miet- und Leasingverträge abgelöst, offene Verbindlichkeiten beglichen, sowie Bankkonten, Versicherungen und Mitgliedschaften gekündigt werden müssen. Und dies alles in der schwierigen Zeit des Verlustes ohne einen angemessenen finanziellen Ausgleich für die Veräußerung der Praxis.

Die Erfahrung zeigt, dass der Praxiswert für die Erben daher nur gesichert werden kann, wenn schnell gehandelt wird. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Inhaber Vorsorge geleistet hat. Alle relevanten Informationen, wie z.B. Zulassungsurkunde, Verträge, Honorarabrechnungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen und idealerweise Vollmachten, sollten zentral abgelegt sein. Und der Inhaber muss eine Person seines Vertrauens, wie z.B. die Erstkraft oder den Steuerberater, informieren, wo die Unterlagen zu finden sind und wie konkret vorzugehen ist.

In den meisten Fällen erfolgt eine solche Vorsorge durch den Praxisinhaber aber leider nicht. Dies lässt vermuten, dass das Thema Tod auch unter Ärzten noch sehr tabuisiert wird. Besserung ist jedoch zu beobachten, denn Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten werden mittlerweile immer häufiger genutzt.

Die Erben auf die Situation eines plötzlichen Tod des Praxisinhabers vorzubereiten ist natürlich wesentlich komplexer, als Regelungen im Rahmen einer Patientenverfügung zu treffen. Aus diesem Grund hat die Frielingsdorf Consult GmbH ein Konzept, bestehend aus zwei Modulen, entwickelt:

Modul I hilft dem Praxisinhaber, eine bestmögliche Vorsorge für seine Erben zu treffen, indem alle relevanten Unterlagen in einem speziell dafür entwickelten Ordner zentral abgelegt werden. Dazu gehört insbesondere auch eine Checkliste für die Erben, damit diese auf einen Blick sehen können, was in welcher Reihenfolge zu unternehmen ist. Zusätzlich gibt es Vorlagen für wesentliche Vollmachten sowie Empfehlungen zu vertraglichen Regelungen (z.B. Mietvertrag), mit deren Hilfe die eigenen Vertragsregelungen überprüft und ggf. angepasst werden können.

Modul II bietet eine aktive Unterstützung der Erben hinsichtlich der Verwertung der Praxis beim plötzlichen Todesfall des Inhabers durch Frielingsdorf. Wir kümmern uns um die schnelle Organisation eines Praxisvertreters und die Suche nach einem Übernehmer. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit den Erben als Entscheidungsträger, der KV, dem Steuerberater und anderen Beteiligten.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesen Unterstützungsleistungen erhalten möchten, fordern Sie diese einfach per eMail unter info@frielingsdorf.de oder telefonisch unter 02 21 / 13 98 36 – 0 an.
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