Sperrfrist: 17.03.2015 18:00
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"Damit die wohnortnahe augenmedizinische Betreuung der Patienten
auf Dauer möglich bleibt, ist es dringend nötig, die Grundversorgung
zu stärken." Das betonte der 2. Vorsitzende des Berufsverbands der
Augenärzte Deutschlands, Dr. Peter Heinz, heute zum Auftakt der
Augenärztlichen Akademie Deutschland in Düsseldorf. Er fügte an: "Das
setzt voraus, dass alle augenärztlichen Leistungen entsprechend dem
mit ihnen verbundenen Aufwand mit einem festen Betrag honoriert
werden."
Dank zahlreicher Innovationen in der modernen Augenheilkunde
stellen nicht operierende Augenärzte und Augenchirurgen gemeinsam
eine erfolgreiche augenmedizinische Versorgung auf sehr hohem Niveau
sicher. Da häufige Augenkrankheiten wie die Katarakt (Grauer Star),
das Glaukom (Grüner Star) und die Altersbedingte Makuladegeneration
(AMD) im höheren Lebensalter häufiger auftreten, bringt es die
demographische Entwicklung mit sich, dass der Bedarf an
konservativen, aber auch an operativen augenmedizinischen Leistungen
in Deutschland wächst.
Aktuell verzeichnen die Augenarztpraxen in Deutschland 40
Millionen Quartalsfälle - mehr als ein Viertel der Bevölkerung kommt
mindestens einmal im Jahr zur ambulanten Behandlung in eine
Augenarztpraxis. Zudem finden 1,4 bis 1,6 Millionen Augenoperationen
pro Jahr statt. Die häufigsten Eingriffe sind dabei die
Kataraktoperation und die intravitreale operative Medikamentengabe
(IVOM). Für den Erfolg der Operation ist eine qualifizierte,
wohnortnahe Betreuung der Patienten vor und nach dem Eingriff
unverzichtbar.
Diese Grundversorgung ist jedoch gefährdet. Einerseits erfährt die
Augenheilkunde keine ihrer Bedeutung entsprechende Wertschätzung im
Medizinstudium sowie in der Weiterbildung zum Facharzt, andererseits
existieren gravierende Defizite im Honorarsystem: Während
Augenoperationen jeweils mit einem festen Betrag honoriert werden,
gilt für die meisten nicht operativen augenärztliche Leistungen das
Regelleistungsvolumen. Es bewirkt, dass es für jede Praxis eine sehr
geringe Standardvergütung pro Patient gibt und zudem noch eine
maximale Patientenzahl, bis zu der sie bezahlt wird. So entsteht ein
deutliches Missverhältnis: Für die 1,4 bis 1,6 Millionen Operationen
pro Jahr wird ein höheres Gesamthonorar bezahlt als für die 40
Millionen Quartalsfälle in der ambulanten Grundversorgung.
Ein weiteres Problem stellt der Einsatz moderner Diagnostik dar.
Gerade in der Augenheilkunde ermöglichen High-Tech-Geräte
detaillierte Einblicke ins Auge und eine Analyse der anatomischen
Strukturen. Diese modernen Techniken sind jedoch oft nicht
Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung, das heißt, Augenärzte
müssen ihren Einsatz den Patienten als individuelle
Gesundheitsleistungen (IGeL) in Rechnung stellen. Die komplette
AAD-Pressemappe mit Abbildungen steht auf
http://aad.to/presse.php?jahreswahl=2015 zum Download bereit.
Pressekontakt:
Dr. med. Georg Eckert
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