Das Kreuz macht den Menschen in Deutschland zu
schaffen: 60 Prozent der Frauen klagen darüber, dass sie häufig oder
dauerhaft an Muskelverspannungen oder Rückenschmerzen leiden. Bei den
Männern sind es 51 Prozent. Selbst bei den jungen Erwachsenen
zwischen 18 und 25 Jahren hat schon fast jeder zweite "Rücken" (47
Prozent), so eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse
(TK). Patienten mit Rückenleiden, denen der Arzt eine Operation
vorschlägt, müssen sich allerdings nicht gleich unters Messer legen:
"85 Prozent der Rücken-Eingriffe haben sich nach einer Zweitmeinung
als unnötig herausgestellt", sagt Klaus Rupp, Leiter des
TK-Versorgungsmanagements. "Das zeigt eine aktuelle Auswertung
unseres Modellprojekts ''Zweitmeinung vor Wirbelsäulen-Operationen''."
TK-Versicherte können sich bei diesem Projekt vor einem geplanten
Eingriff kostenlos innerhalb von zwei Tagen eine professionelle
zweite Meinung bei einem Team von Spezialisten einholen. In einem von
bundesweit 33 Schmerzzentren untersuchen die Experten aus Physio-,
Schmerz- und Psychotherapeuten den Patienten erneut und empfehlen ihm
gegebenenfalls eine alternative Therapie.
Mehr als 1.700 TK-Versicherte haben sich seit dem Start des
Projekts vor fünf Jahren bereits eine Zweitmeinung eingeholt. Bei gut
1.450 der Patienten haben die Spezialisten den operativen Eingriff
als nicht notwendig eingestuft und eine nichtoperative Behandlung
empfohlen - zum Beispiel eine Physio- oder eine Schmerztherapie.
Damit erweisen sich im Schnitt gut vier von fünf Rücken-OPs als nicht
notwendig. Klaus Rupp von der TK: "Die zweite Meinung nutzt den
Patienten. Ihnen bleiben Klinikaufenthalte und Operationsrisiken wie
Nerven- und Gefäßschädigungen oder Narbenprobleme und Verwachsungen
erspart."
Der Gesetzgeber hat die Vorteile der Zweitmeinung erkannt und will
im geplanten Versorgungsstärkungsgesetz ein geregeltes Verfahren
verankern. So sollen Patienten bei bestimmten operativen Eingriffen
grundsätzlich die Möglichkeit erhalten, sich eine zweite Meinung
durch einen unabhängigen Experten einzuholen. "Das begrüßen wir",
sagt Rupp. "Sinnvoll ist aus unserer Sicht nicht nur bei
Rückenschmerzen eine zweite Meinung, sondern insbesondere auch bei
Operationen an Gelenken und bei planbaren kardiologischen
Eingriffen."
Laut Gesetzentwurf soll jeder Patient, dem eine entsprechende OP
bevorsteht, mindestens zehn Tage vor dem Eingriff von seinem Arzt
über sein Recht auf eine unabhängige zweite Meinung aufgeklärt
werden. Klaus Rupp: "Diese Frist ist sehr kurz. Für den Patienten
kann es dadurch zeitlich schwierig werden, sein Recht auf eine
Zweitmeinung wahrzunehmen. Es ist zu überlegen, die Frist auf vier
Wochen zu verlängern."
Hinweis für die Redaktionen Die Infografik "Vier von fünf
Rücken-Operationen unnötig" sowie honorarfreie Pressefotos,
Footagematerial und weitere Informationen rund um das Thema Rücken
stehen unter www.tk.de (Webcode 701280) zur Verfügung.
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