Seit jüngsten Medienberichten über unseriöse
"Wunderheiler" beobachtet der Dachverband Geistiges Heilen (DGH) e.
V. eine Zunahme an verunsicherten Anfragen von Heilern und Patienten.
Bedenklich findet Michel Jansen, Leiter der Kommission Recht beim DGH
e. V., die in der Bevölkerung verbreitete und irrtümliche Annahme,
dass Heiler sich im rechtsfreien Raum bewegen: "Ein Patient, der
nachweislich von einem Heiler geschädigt wurde, sollte
selbstverständlich Anzeige erstatten und kann mit dem Schutz der
Justiz rechnen."
Eine der wesentlichen Aufgaben des Dachverbandes ist der
Verbraucherschutz. Wer Mitglied beim DGH e. V. wird, erklärt sich
einverstanden mit dem Verhaltenskodex des Dachverbandes und
verpflichtet sich unter anderem dazu, keine Heilungsversprechen
abzugeben, Arztbesuche des Patienten nicht zu verhindern, sondern zu
unterstützen und keine überzogenen Honorare zu verlangen.
Der Dachverband Geistiges Heilen e. V. wurde am 18. Februar 1995
gegründet. Die rund 4.700 Mitglieder des DGH - darunter u. a. Ärzte,
Heilpraktiker und Klienten - verpflichten sich einem Ehrenkodex, der
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2004 zur
professionellen Ausübung Geistigen Heilens inhaltlich entspricht.
Ein wesentliches Ziel des DGH ist es, geistig-spirituelle
Heilweisen als selbstverständlichen Bestandteil in das
Gesundheitswesen zu integrieren. Neben der Aufklärung, Information
und auch dem Schutz von Hilfesuchenden ist der Austausch zwischen
Vertretern der Schulmedizin und der Komplementärmedizin ein wichtiges
Anliegen des DGH. (ISA)
Kontakt und weitere Informationen:
Dachverband Geistiges Heilen e. V.
Tannetje König
Winterhalterstraße 9
76530 Baden-Baden
Tel.: 0 72 21 - 97 37 901
E-Mail: info@dgh-ev.de
Internet: www.dgh-ev.de
Pressekontak:
Irisa S. Abouzari
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